Frühlingsmarkt 2024

Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2024 auf dem Chemnitzer Neumarkt einen Frühlingsmarkt.
 

Verkaufszeiten

19.03. - 30.03.24 (außer 24.03. und 29.03.24)           Mo - Fr 9 - 16 Uhr, Sa 9 - 15 Uhr
 

Teilnehmerkreis

Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:

  • ostertypische/frühlingshafte Sortimente (Keramik, Tischschmuck, Dekorationsartikel, Tischwäsche)
  • Backwaren (evtl. mit Schaubackofen oder anderen Schauhandwerken)
  • österliche Süßwaren, Eis
  • Räucherwaren
  • Käse
  • Eier
  • Obst und Gemüse
  • Blumen und Pflanzen, Osterzweige
  • Korbwaren
  • Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
  • unverpackte Lebensmittel, Verkauf von Glasgefäßen
  • Papier- und Schreibwaren, Bücher
  • Bekleidung (Saison Frühling/Sommer, Kinderkleidung)
  • Kinderspielzeug (vorzugsweise aus Holz)
  • Kinderattraktionen (Kinderfahrgeschäft, Kinderschminken, Kinderbasteln)
  • Imbiss und Getränkeausschank
    darunter:
    • Langos
    • Fisch
    • internationaler Imbiss
    • Grillimbiss
    • Waffeln/Crêpes
    • Schankwagen mit Außenbestuhlung
    • Kaffeeausschank/Verkauf
    • Weinverkauf, Weinverkostung sowie Ausschank
    • vegetarische/vegane Gerichte
  • Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen


Bewerbungen

Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Frühlingsmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes, ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Januar 2024 an die Stadt Chemnitz - Abt. Gewerbe, Veranstaltungen, Märkte - SG Veranstaltungen, Marktwesen, 09106 Chemnitz.

Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Foto des Standes bzw. ein bewertbarer Gestaltungsvorschlag einzureichen. Auf das Laminieren des Fotos ist zu verzichten.

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
 

Zulassungen

  1. Die Zulassung kann für einen oder mehrere Tage oder den gesamten Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
     
  2. Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse wie:
      - das Aufstellen einer Holzhütte,
      - Teilnehmer, welche ihr Handwerk vor Ort demonstrieren sowie
      - die veranstaltungstypische Dekoration des Standes/der Hütte.
     
  3. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
    - Chemnitzer Marktsatzung sowie
    - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz

    in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).


Bei zu geringer Anzahl (mindestens 8) zulassungsfähiger und geeigneter Bewerber (außerhalb des Sortimentes Imbiss und Getränkeausschank) findet der Markt nicht statt.
 

Weitere Informationen

Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.

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