Wochenmärkte 2024
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2024 nachfolgende Wochenmärkte:
Markt/Neumarkt
02.01. - 30.03.24: | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
02.04. - 18.05.24/ |
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
am: 23.03.24 (Frühlingsmarkt) 30.03.24 (Frühlingsmarkt) |
Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
Verlagerung auf Am Wall: 23.07. - 23.08.24 (Verlagerung aufgrund Weindorf) 05.11. - 21.12.24 |
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr |
Rosenhof: |
|
Ernst-Enge-Straße
02.01. - 31.12.24 |
Mo - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr |
Wochenmärkte 2025
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2025 nachfolgende Wochenmärkte:
Markt/Neumarkt
02.01. - 30.03.25: | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
01.04. - 03.05.25/ |
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
am: 12.04.25 (Frühlingsmarkt) 19.04.25 (Frühlingsmarkt) |
Sa 9.00 - 15.00 Uhr Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
Am Wall: |
|
Teilnehmerkreis
Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 GewO festgelegten Gegenstände feilgeboten werden. Gemäß § 68a GewO sind Imbissgeschäfte ebenfalls zulässig.
Bewerbungen
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat November 2024 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz.
Tageszulassungen sind mit den Mitarbeitern Marktwesen abzustimmen. Nur vollständige ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung zu den Wochenmärkten kann für einen Tag, einen Monat bzw. längstens für ein Kalenderjahr nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung eines Wochenmarktstandplatzes die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
b) den Grundsatz Erzeuger vor Händler
c) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseinganges (Warteliste).
-
Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
- Chemnitzer Marktsatzung sowie
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).
Weitere Informationen:
Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.