Wochenmärkte 2024

Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2024 nachfolgende Wochenmärkte:

Markt/Neumarkt

02.01. - 30.03.24: Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr
Sa 9.00 - 13.00 Uhr
 

02.04. - 18.05.24/
28.05. - 02.11.24
 

Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa 9.00 - 13.00 Uhr
am:
  23.03.24  (Frühlingsmarkt)
  30.03.24  (Frühlingsmarkt)
 

Sa 9.00 - 15.00 Uhr
Sa 9.00 - 15.00 Uhr

Am Wall:
18. - 25.05.24 (Hutfestival)




05.11. - 21.12.24
09.11., 16.11., 23.11.24
31.12.24


Di - Do 9.00 - 17.00 Uhr
Sa, 18.05. 9.00 - 13.00 Uhr
Fr, 24.05. 9.00 - 15.00 Uhr
Sa, 25.05. 9.00 - 12.00 Uhr

Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr
Sa 9.00 - 13.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr

Rosenhof:
23.07. - 23.08.24 (Verlagerung aufgrund Weindorf)
03. - 06.09.24 (Verlagerung aufgrund Firmenlauf)


Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa 9.00 - 13.00 Uhr

 

Ernst-Enge-Straße

02.01. - 31.12.24


 
Mo - Fr 9.00 - 16.00 Uhr
Sa 8.00 - 12.00 Uhr

 

 

Teilnehmerkreis

Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 GewO festgelegten Gegenstände feilgeboten werden. Gemäß § 68a GewO sind Imbissgeschäfte ebenfalls zulässig.
 

Bewerbungen

Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt unter Verwendung des Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat November 2023 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Gewerbe, Marktwesen - Sg Veranstaltungen, Marktwesen, 09106 Chemnitz.

Tageszulassungen sind mit den Mitarbeitern Marktwesen abzustimmen. Nur vollständige ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
 

Zulassungen:

  1. Die Zulassung zu den Wochenmärkten kann für einen Tag, einen Monat bzw. längstens für ein Kalenderjahr nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
     
  2. Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung eines Wochenmarktstandplatzes die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
    a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
    b) den Grundsatz Erzeuger vor Händler
    c) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseinganges (Warteliste).
     
  3. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
    - Chemnitzer Marktsatzung sowie
    - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung (insoweit wird eindringlich empfohlen, hierzu rechtzeitig und ggf. wiederholt Einsicht auf der Homepage der Stadt Chemnitz zu nehmen).

 

Weitere Informationen:

Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.

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