Niederschlagswasser

Beseitigung von Niederschlagswasser

Ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser

Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser) ist neben dem Schmutzwasser ein weiterer Bestandteil des Abwassers.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickert oder verrieselt werden oder in ein Oberflächengewässer ohne Vermischung mit Schmutzwasser eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Es ist deshalb auch von der im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) vorgeschriebenen Abwasserüberlassungspflicht ausgenommen, wenn eine Verwertung oder ortsnahe Entsorgung möglich ist.

Soll das Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, so ist dies der unteren Wasserbehörde formlos anzuzeigen und, sofern eine Einleitungsstelle neu errichtet werden soll, eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage am Gewässer zu beantragen.

Versickerung von Niederschlagswasser

Die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück des Anfalls ist unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Erlaubnisfreiheits-Verordnung des Freistaates Sachsen (ErlFreihVO) aufgeführt sind, ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis möglich. Die betreffenden Kriterien hinsichtlich der Anforderungen an die Erlaubnisfreiheit sind in einer Checkliste zusammengefasst und sind durch den Grundstückseigentümer eigenverantwortlich zu prüfen. Werden die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt, so ist für die Einleitung des Niederschlagswassers ins Grundwasser ein Antrag zu stellen.

Versickerungsanlagen

Für den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen sind in jedem Fall die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dies setzt nicht nur die Durchführung eines Sickerversuches (Merkblatt und Protokoll) voraus, sondern auch eine entsprechende Bemessung der Versickerungsanlage gemäß dem DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 138.

Eine Entsorgung des Niederschlagswassers durch breitflächiges Versickern über die bewachsene Bodenschicht ist in jedem Fall erlaubnisfrei.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung bleiben von der Erlaubnisfreiheit unberührt und
  • Eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke ist in jedem Fall auszuschließen.

Antragstellung

Antrag, Checkliste und Merkblätter im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

Bürgerinformation

Weitere Informationen, auch zu Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer enthält Sie hier:

Bürgerinformation zum Umgang mit Niederschlagswasser von befestigten Flächen

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