Teiche und Teichbewirtschaftung

Schloss Chemnitz

Neben den Fließgewässern finden sich im Stadtgebiet auch rund 700 Teiche. Dazu gehören neben größeren Teichen wie dem Schlossteich, dem Stausee Rabenstein, dem Pelzmühlenteich oder dem Herrenteich auch sehr viele kleinere Teiche. Fast alle diese Teiche wurden in der Vergangenheit künstlich angelegt.

Die jeweiligen Eigentümer der Teiche sind dafür verantwortlich, dass von den Teichen keine Gefährdungen ausgehen. Dementsprechend müssen Dammbauwerke und Ab-/Überlaufkonstruktionen regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden.

Das seit dem 08.08.2013 geltende Sächsische Wassergesetz (SächsWG) enthält Regelungen zum Ablassen von Wasser[1]. Hierfür besteht eine Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde.

In § 22 des Sächsischen Wassergesetzes heißt es hierzu:

„Aufgestautes Wasser darf, sofern die zuständige Wasserbehörde nichts anderes bestimmt hat, nur so abgelassen werden, dass für andere keine Gefahren oder Nachteile entstehen können, die Ausübung von Wasserbenutzungsrechten und –befugnissen und die ökologischen Funktionen des Gewässers nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt sowie die Unterhaltung des Gewässers nicht erschwert werden. Der zum Ablassen eines Gewässers Berechtigte hat der zuständigen Wasserbehörde Beginn und voraussichtliche Dauer des Ablassens mindestens zehn Tage vorher schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die Frist des Satzes 2 gilt nicht für Notfälle; in diesen Fällen hat die Anzeige unverzüglich zu erfolgen. Das Sächsische Fischereigesetz bleibt unberührt."

Unterbleibt die Anzeige oder erfolgt nicht rechtzeitig, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Anzeigepflicht soll es den Wasserbehörden ermöglichen, eventuell notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren oder Nachteile für andere abzuwenden und die Ausübung von Wasserbenutzungsrechten und die ökologischen Funktionen des Gewässers sicherzustellen. Durch das Anzeigen des geplanten Ablassens von Wasser gewinnt zudem der Teichbesitzer Rechtssicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit seines geplanten Handelns.

Rechtsgrundlagen

Das Ablassen von Teichen ist schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Chemnitz, 09106 Chemnitz, oder per E-Mail unter umweltamt.wasser@stadt-chemnitz.de anzuzeigen.

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