Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist eine soziale Kontakt- und Beratungsstelle, in der Hilfen angeboten oder vermittelt werden.

Das kostenfreie Angebot des ASD umfasst die Beratung und Unterstützung von Chemnitzer Familien und ihren Kindern sowie jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr einschließlich der Vermittlung von Leistungen.

Die Beratung erfolgt insbesondere bei:

  • Fragen zu allgemeinen sozialen Angelegenheiten
  • Problemen des familiären Zusammenlebens
  • Fragen zur Partnerschaft, Trennung, Scheidung und zum Umgangsrecht
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Schulproblemen von Kindern

Leistungen des ASD:

  • Vermittlung von Hilfen und Angeboten
  • Gewährung von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten
  • Begleiteter Umgang zwischen Kindern und Eltern 

Kinderschutzdienst

Der ASD hat zum Schutz der Kinder einen Sozialpädagogischen Kinderschutzdienst eingerichtet. Der Kinderschutzdienst ist im Sinne der frühen Hilfen für Familien eine zentrale Stelle für Ratsuchende, die sich vorsorgend oder unterstützend zum Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung beraten lassen wollen.  >>mehr

Zuständigkeiten im ASD

Team I

Tel. 0371 488-5613

Altchemnitz
Altendorf
Bernsdorf
Grüna
Kaßberg
Lutherviertel
Mittelbach
Rabenstein                   
Reichenbrand                                  Röhrsdorf
Rottluff
Schloßchemnitz
Schönau
Siegmar
Stelzendorf
Zentrum

Team II

Tel. 0371 488-5638

Borna-Heinersdorf
Ebersdorf
Furth
Glösa-Draisdorf                              Hilbersdorf
Sonnenberg
Wittgensdorf
Yorckgebiet

Team III

Tel. 0371 488-5954

Adelsberg
Einsiedel
Erfenschlag
Euba
Gablenz
Harthau
Helbersdorf
Hutholz                   
Kappel
Kapellenberg                                   Klaffenbach
Kleinolbersdorf/Altenhain
Reichenhain
Markersdorf
Morgenleite

ohne festen Wohnsitz A - Z

Persönliche Termine sowie Hausbesuche sind außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung möglich.
 

Eingliederungshilfe

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können aufgrund einer diagnostizierten seelischen Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

In jedem Einzelfall wird die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geprüft und gemeinsam eine geeignete Unterstützung gewählt.

Angeboten werden:

  • Beratung und Begleitung von Anspruchsberechtigten und deren Sorgeberechtigten zu möglichen Hilfen
  • Prüfung vorhandener Ressourcen und Beratung zu ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen
  • Beratung von vorrangigen Leistungsträgern und weiterführenden Hilfen

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