Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Hund anmelden
Für das Halten eines oder mehrerer Hunde im Stadtgebiet wird eine Hundesteuer erhoben.
Steuerschuldner ist der Hundehalter.
Auf Antrag kann unter bestimmten Umständen eine Steuervergünstigung gewährt werden.
Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und beträgt für das Halten von:
- 1 Hund: 100,00 Euro,
- 2 Hunden: 135,00 Euro je Hund,
- 3 und mehr Hunden: 165,00 Euro je Hund,
- gefährlichen Hunden: 750,00 Euro je Hund.
Das Halten eines über 3 Monate alten Hundes im Stadtgebiet von Chemnitz ist innerhalb von 2 Wochen
- nach Beginn der Haltung oder
- nachdem der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat,
- Überweisung oder
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
- Anmeldung eines Hundes (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299
Antwortdokumente:
- Hundesteuerbescheid und
- 1 Hundesteuermarke je angemeldeten Hund
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post