Öffentliche Bekanntmachung
Aufnahme einer Verkehrsfläche in das Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz
nach §§ 53 und 54 des Straßengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StraBeVerzVO) vom 04.01.1995
Folgende Verkehrsfläche wird als öffentlicher Weg i.S.d. § 3 (1) SächsStG in das Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz aufgenommen:
Az: 66.14.01/1994/2022
Weg mit der namentlichen Bezeichnung „Am Adelsbergturm“ mit der Widmungsbeschränkung Anliegerverkehr, Geh- und Radverkehr (272 m) auf dem Bestandsblatt-Nr. 1994 über die Flurstücke T.v. 278/5 und Flurstück 278/9, Gemarkung Kleinolbersdorf sowie Flurstück T.v. 1767/4, Gemarkung Adelsberg mit seinem Anfangspunkt am „Spürweg“ (Flurstücksgrenze 1224/1, Gemarkung Adelsberg) und seinem Endpunkt an der gemeinsamen Flurstücksgrenze der Flurstücke 489/1 und 278/5, Gemarkung Kleinolbersdorf.
Die Stadt Chemnitz ist für die genannten Verkehrsflächen Träger der Straßenbaulast.
Einsichtnahme/Auslegung
Das Bestandsverzeichnis und die Flurkarte liegt sechs Monate im Tiefbauamt der Stadt Chemnitz aus und kann mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 0371 (Chemnitz)-4 88-77 41 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Der Lauf der Frist beginnt an dem der Bekanntmachung folgenden Tag.
Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragung in das Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz kann innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich – unter leserlicher Angabe des Absenders und dessen Anschrift, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen. Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG hiermit öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 08.12.2022
Sven Schulze
Oberbürgermeister