25.06.2013
Pressemitteilung 409

Fragen und Antworten zur Wahl


Informationen zum zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl

Am kommenden Sonntag, den 30. Juni 2013, findet in Chemnitz die Oberbürgermeisterneuwahl statt. Der 2. Wahlgang ist nötig, weil bei der Oberbürgermeisterwahl am 16. Juni 2013 keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erringen konnte. Im zweiten Wahlgang ist dann gewählt, wer die meisten Stimmen bekommt.

203.000 Chemnitzer sind dazu aufgerufen, das Chemnitzer Stadtoberhaupt für die kommenden sieben Jahre zu wählen. Vier Bewerber stellen sich zur Wahl. Die insgesamt 161 Wahllokale sind am Sonntag wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie befinden sich in den gleichen Gebäuden wie schon zur Wahl am 16. Juni.
Den ordnungsgemäßen Ablauf in den Chemnitzer Wahllokalen stellen in 161 Wahlvorständen 1800 ehrenamtliche Wahlhelfer sicher. Wie am 16. Juni können am Abend des Wahlsonntags die eingehenden Wahlergebnisse ab 18 Uhr im Stadtverordnetensaal des Rathauses verfolgt werden. Alle Informationen zur Oberbürgermeisterneuwahl stehen auch im Internet auf den Seiten der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de
 
Hier noch einmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl:

Wo kann ich wählen gehen?
Am Sonntag wählt jeder im gleichen Wahllokal wie schon beim ersten Wahlgang. Wer zum ersten Mal wählt: Die Adresse des Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte vor dem ersten Wahlgang per Post erhalten hat.
 
Bis zum Freitag, dem 28. Juni 2013, 16 Uhr, kann man im Rathaus sofort wählen. Dafür muss man in die Briefwahlstelle im Erdgeschoss kommen und die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
 
Außerdem kann man bis Freitag, 16 Uhr im Rathaus auch Briefwahlunterlagen beantragen, um zu Hause zu wählen. Wichtig: Die Wahlunterlagen müssen rechtzeitig zurückgeschickt werden, damit sie am Sonntag bei der Auszählung im Rathaus vorliegen. Wenn das per Post zu knapp wird: Die Unterlagen entweder bis Sonntag, 18 Uhr in die Fristenbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerhaus am Wall einwerfen. Oder bis Freitag, 16 Uhr in der Briefwahlstelle abgeben. Oder am Sonntag im Rathaus beim Stadtwahlleiter/Briefwahlstelle abgeben. Die Briefwahlunterlagen können nicht in Wahllokalen abgegeben werden.
 
Was muss ich am Sonntag ins Wahllokal mitbringen?
Die Wahlbenachrichtigungskarte. Wenn ich die Karte nicht mehr habe, brauche ich auf jeden Fall Personalausweis oder Reisepass. 
 
Was, wenn ich die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr habe?
Dann reichen Personalausweis oder Reisepass.
 
Wo befinden sich die Wahllokale?
Die Wahllokale am 30. Juni 2013 befinden sich in den gleichen Räumen wie für die Wahl am 16. Juni 2013. Die Adresse und die Wahlraumnummer stehen auf der  Wahlbenachrichtigungskarte.
 
Wo erhalte ich Informationen zu meinem Wahllokal, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vorhanden ist?
Informationen zu den Wahllokalen findet man z. B. auf www.chemnitz.de unter dem Link „Informationen zur Oberbürgermeisterwahl“ im Bereich „Wahllokalsuche“. Dort gibt man seine Adresse ein und findet das richtige Wahllokal. Informationen gibt es auch von montags bis freitags jeweils 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 115.
 
Ist das Wahllokal barrierefrei erreichbar?
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Symbol aufgedruckt, das anzeigt, ob das betreffende Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.
Auch über die Wahllokalsuche auf www.chemnitz.de ist die Information zu finden.
 
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, würde am Sonntag aber lieber ins Wahllokal. Geht das?
Ja. Bitte dafür die Briefwahlunterlagen und den Reisepass oder Personalausweis mit ins Wahllokal bringen. Achtung: Briefwahlunterlagen von Ehepartnern, Eltern oder anderen können aber nicht im Wahllokal abgegeben werden. (Abgabemöglichkeiten: Siehe erste Antwort)
 
Wenn ich Briefwahl machen möchte, bis wann und wie geht das?
Briefwahlunterlagen können auf folgenden Wegen beantragt werden:
- persönlich bis Freitag, 28. Juni, 16 Uhr im Rathaus,
- bis Freitag, 13 Uhr elektronisch über die Internetseite www.chemnitz.de mit dem Antragsformular,
- schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer die Unterlagen schriftlich oder übers Internet beantragt: Bitte daran denken, dass die Unterlagen bis zur Auszählung am Sonntag wieder im Rathaus sein müssen. (Siehe erste Antwort).

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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