11.12.2013
Pressemitteilung 781

Bürgerinformation: Ab 1. Februar 2014 gilt SEPA auch im Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung Chemnitz


Hinweis zu den Bankverbindungen der Stadt Chemnitz

Ab 1. Februar 2014 gilt das einheitliche europäische Zahlungsformat SEPA (Single Euro Payments Area). Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden damit durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt (siehe dazu auch PM 624 vom 25.09.2013). Die auf SEPA umgestellten Bankverbindungen der Stadtverwaltung Chemnitz lauten ab dem 1. Februar 2014: 

Bank

IBAN

BIC

Sparkasse Chemnitz

DE 87 8705 0000 3501 0092 82

CHEKDE81XXX

UniCredit Bank – HypoVereinbank

DE 07 8702 0086 0002 9140 00

HYVEDEMM497

Volksbank Chemnitz

DE 81 8709 6214 0300 4480 03

GENODEF1CH1

Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerpflichtige haben der Stadtverwaltung Chemnitz für den regelmäßigen Zahlungsverkehr eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, die nun im Zuge der Vorbereitung auf SEPA auch bereits in ein so genanntes SEPA-Mandat umgewandelt worden sind. Seit Anfang Oktober wurden die Zahlungspflichtigen durch die Stadtverwaltung angeschrieben und über das Fortbestehen der Lastschrifteinzugsermächtigung informiert. Dieses Anschreiben enthält auch jeweils die zwölfstellige Mandatsreferenz und die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Chemnitz sowie die neue Bankverbindung mit IBAN und BIC. (Sofern die im Anschreiben genannte Bankverbindung korrekt ist, brauchen die Zahlungspflichtigen nichts zu unternehmen. Für Änderungen wurde dem Anschreiben ein entsprechendes Formular beigefügt.) Insgesamt wurden durch die Stadtverwaltung bisher rund 90.600 SEPA-Lastschriftmandate erstellt. Der erste SEPA-Lastschriftlauf fand am 15. November 2013 statt: An diesem Tag wurden 65.304 SEPA-Lastschriften durchgeführt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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