Bürgerinformation: Ab 1. Februar 2014 gilt SEPA auch im Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung Chemnitz
Hinweis zu den Bankverbindungen der Stadt Chemnitz
Ab 1. Februar 2014 gilt das einheitliche europäische Zahlungsformat SEPA (Single Euro Payments Area). Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden damit durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt (siehe dazu auch PM 624 vom 25.09.2013). Die auf SEPA umgestellten Bankverbindungen der Stadtverwaltung Chemnitz lauten ab dem 1. Februar 2014:
Bank | IBAN | BIC |
---|---|---|
Sparkasse Chemnitz | DE 87 8705 0000 3501 0092 82 | CHEKDE81XXX |
UniCredit Bank – HypoVereinbank | DE 07 8702 0086 0002 9140 00 | HYVEDEMM497 |
Volksbank Chemnitz | DE 81 8709 6214 0300 4480 03 | GENODEF1CH1 |
Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerpflichtige haben der Stadtverwaltung Chemnitz für den regelmäßigen Zahlungsverkehr eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, die nun im Zuge der Vorbereitung auf SEPA auch bereits in ein so genanntes SEPA-Mandat umgewandelt worden sind. Seit Anfang Oktober wurden die Zahlungspflichtigen durch die Stadtverwaltung angeschrieben und über das Fortbestehen der Lastschrifteinzugsermächtigung informiert. Dieses Anschreiben enthält auch jeweils die zwölfstellige Mandatsreferenz und die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadt Chemnitz sowie die neue Bankverbindung mit IBAN und BIC. (Sofern die im Anschreiben genannte Bankverbindung korrekt ist, brauchen die Zahlungspflichtigen nichts zu unternehmen. Für Änderungen wurde dem Anschreiben ein entsprechendes Formular beigefügt.) Insgesamt wurden durch die Stadtverwaltung bisher rund 90.600 SEPA-Lastschriftmandate erstellt. Der erste SEPA-Lastschriftlauf fand am 15. November 2013 statt: An diesem Tag wurden 65.304 SEPA-Lastschriften durchgeführt.
Informationen
Stadt Chemnitz