16.12.2016
Pressemitteilung 771

Stadtrat beschließt finanzielle Unterstützung für CFC


Der Chemnitzer Stadtrat hat am Freitagabend in einer Sondersitzung die Auszahlung von 1,26 Millionen Euro an den sich offenbar in einer ernsten wirtschaftlichen Notlage befindenden Chemnitzer Fußballclub e.V. (CFC) beschlossen.
Mit dem Stadionumbau wurde der Erbbaupachtvertrag zwischen der Stadt und dem CFC für das alte Stadion vorzeitig beendet. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung entstand seitens des CFC ein Anspruch auf Entschädigung für den Wegfall sogenannter grundstücksgleicher Rechte in Höhe von 1,26 Mio. Euro. In den vom Stadtrat im Jahr 2012 beschlossenen Regelungen zwischen der Stadt und dem CFC zum Stadionumbau wurde vereinbart, dass die Entschädigung nicht ausgezahlt wird, sondern sich mit Nutzung des neuen Stadions pro Jahr um je ein Zwanzigstel reduziert. Mit dem am Freitag gefallenen Beschluss kann die Entschädigung in Höhe von 1,26 Millionen Euro ausgezahlt werden. Diese werden aus der Liquiditätsreserve der Stadt finanziert.

Geknüpft ist die Auszahlung an folgende vom Stadtrat mit beschlossenen Voraussetzungen:

  • Vorliegen eines von einem Wirtschaftsprüfer bestätigten Konsolidierungs- und Sanierungskonzepts für den CFC mit positiver Fortführungsprognose.
  • Abschluss eines durch die eins energie erstellten Betriebsführungsvertrags mit Leistungsscheinen, der ab 16.12.2016 gültig ist. Ab 16.12.2016 beginnt die organisatorische Phase/Übergabe mit der Zielstellung, die operative Betriebsführung durch die eins energie ab 01.02.2017 zu starten.
  • Erklärung des CFC zum Recht der jederzeitigen Einsichtnahme der Stadt Chemnitz bzw. der beauftragten städtischen Unternehmen in die Bücher und Schriften des CFC und der mit ihm verbundenen Unternehmen.
  • Schriftliche Erklärung des CFC gegenüber der Stadt, folgende strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung und Professionalisierung einzuleiten:
    • Vorlegen eines aktuellen Organigramms und einer schriftlich fixierten Zuständigkeitsordnung/eines Geschäftsverteilungsplans der Organe und Gremien des CFC (CFC, CFC Marketing und Stadionbetrieb GmbH, Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Wirtschaftsbeirat);
    • Anpassung dieser Dokumente, soweit das Konsolidierungskonzept bzw. das Erreichen der positiven Fortführungsprognose das erfordern;
    • Die Stadt und die eins energie beauftragen einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der die Gründe für das entstandene Defizit einschließlich umfassender Fehleranalyse aufarbeitet und bis zum 30.04.2017 einen Bericht vorlegt;
    • Der CFC prüft gemeinsam mit der eins energie die qualitativen und quantitativen Personalanforderungen und die Personalausstattung. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat des CFC vorzulegen;
    • Konzeption und Aufbau eines Finanzcontrollings beim CFC;
    • Regelmäßige Vorlage eines Quartalsreports des CFC und seiner verbundenen Unternehmen und Erörterung im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des VFA für die Dauer der Konsolidierungsphase, beginnend ab dem I. Quartal 2017
    • Ergebnisorientierte Prüfung, ob und ab wann die Lizenzspielerabteilung des CFC (Profibereich) aus dem e. V. ausgegliedert und in eine andere Gesellschaftsform (z. B. GmbH) überführt werden kann;
    • Keine mit der eins bzw. GGG unabgestimmten Vertragsabschlüsse außerhalb des unabweisbaren Geschäftsbetriebs durch den CFC bzw. die CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH bis zur Übernahme der Betriebsführung durch die eins energie bzw. die Geschäftsbesorgung durch die GGG.
    • Die GGG übernimmt nach Prüfung zunächst für die Dauer der Konsolidierung die Geschäftsbesorgung mit Zustimmungsvorbehalt für den Stadionbetrieb und die Stadionvermarktung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten mit dem Ziel, klare Finanzströme zwischen der CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH und dem CFC darzustellen
    • Vermietung und damit auch Öffnung des Stadions an bzw. für andere vereinssportliche und außersportliche Aktivitäten

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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