14.09.2022
Pressemitteilung 588

Förderrichtlinie zur Fassadenbegrünung fortgeschrieben


Beträge erhöht und Bedingungen nach Evaluierung vereinfacht

Der Stadtrat hat heute die Fortschreibung der Förderrichtlinie zur Fassadenbegrünung beschlossen. Dabei wurde eine Reihe von Bedingungen überarbeitet, um die Inanspruchnahme der Förderung zu erleichtern.

Die maximale Fördersumme wird um jeweils 2.500 Euro auf 5.000 Euro in der Zone B bzw. auf 7.500 Euro in der Zone A erhöht. Dadurch soll auf deutlich gestiegen Baukosten sowohl für Material als auch für Honorare der ausführenden Unternehmen reagiert werden. Gleichzeitig wird durch eine höhere Zuwendung die Begrünung von größeren, zusammenhängenden Fassadenflächen attraktiv, wodurch eine größere klimatische Wirkung erzielt werden kann.

Darüber hinaus wird das Antragsverfahren erleichtert. So wird aufgrund der angespannten Marktlage bei handwerklichen Leistungen, der Bereitstellung von Material und der Preisentwicklung darauf verzichtet, mindestens drei Angebote einzuholen, wenn die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt. Zudem müssen einige nicht zwingend erforderliche Unterlagen künftig nicht mehr eingereicht werden. So reicht die Eigenerklärung zum Eigentum oder zur Berechtigung aus. Ein Nachweis von Eigenmitteln muss nicht vorgelegt werden, da letztendlich die Auszahlung der Zuwendung nur dann erfolgt, wenn auch die Gesamtmaßnahme umgesetzt ist. Außerdem reicht der Hinweis in der Richtlinie auf die eigenverantwortliche Einholung ggf. weiterer notwendiger Genehmigungen.

Seit dem Beschluss der Förderrichtlinie im vergangenen Herbst wurden bis zum Stichtag Anfang Mai zwei Anträge in Höhe von insgesamt 5.000 Euro bewilligt. 20 Mal wurde zum Programm beraten. Dies bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür sind nach einer Evaluierung verschieden: Generell haben Förderprogramme zu Gebäudebegrünungen eine lange Anlaufphase von mindestens einem Jahr. Diese Erfahrung wird durch andere Kommunen innerhalb des Bundesverband Gebäude Grün e. V. (BUGG) bestätigt. Pandemiebedingt wurde der Beschluss der Förderrichtlinie erst Ende September 2021 gefasst. Erst danach konnte die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung beginnen. Nach Auswertung der Beratungen mit Interessenten sieht das verantwortliche Stadtplanungsamt den Bedarf, den Zugang zur Förderung zu erleichtern. Dazu wurde die Richtlinie vereinfacht und von nicht zwingend notwendigen Einschränkungen und Auflagen entlastet.

Bis Ende 2022 steht noch ein Budget von 41.500 Euro zur Verfügung. Durch die nun erfolgten Änderungen wird damit gerechnet, dass die Nachfrage nach dem Förderprogramm steigt. Eine weitere Evaluierung wird Ende 2022 vorgenommen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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