Umtausch der Papierführerscheine
Zusatzöffnungen am 4. November und 2. Dezember, jeweils von 13 bis 17 Uhr
An den Montagen, 4. November und 2. Dezember, jeweils in der Zeit von 13 bis 17 Uhr bietet die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der hohen Nachfrage zusätzliche Öffnungszeiten für den Umtausch von Alt-Papierführerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine an. Termine für diese zusätzlichen Zeiten können ab sofort über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.
Das Angebot richtet sich vorrangig an alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind. Die Pflicht zum Umtausch des alten Papierführerscheins betrifft aktuell alle, die in den Jahren ab 1971 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Sie müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Auch hierfür haben Inhaber:innen der Kartenführerscheine bereits die Möglichkeit ihren Führerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen zu lassen.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de zu senden. Darin sollten neben dem Anliegen der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und ausstellende Behörde genannt werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird dann per E-Mail zurückgesandt.
Hintergrund
Durch die Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Führerscheinen, erfolgt der Führerscheinumtausch gestaffelt.