Hygienevorschriften in den Freibädern der Stadt Chemnitz
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten in den Freibädern der Stadt Chemnitz die üblichen Hygienevorschriften.
Auf den gesamten Anlagen müssen die 1,50 Meter Mindestabstand zu fremden Menschen sowohl auf den Liegewiesen als auch in den Wasserbecken stets eingehalten werden. Am Einlass, an Rutschen, Sprungtürmen und im Umfeld der Gastronomiebereiche gibt es für die Warteschlangen spezielle Markierungen. Die Mitarbeiter im Bereich der Kassen sind hinter Glasscheiben geschützt. Zudem gibt es im Eingangsbereich einen sepraten Händedesinfektionsspender und die Sanitäreinrichtungen sind mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet. Einen Nase-Mund-Schutz brauchen die Besucher aber nicht zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.
Zur Erläuterung der Vorgaben werden Piktogrammtafeln zur besseren Veranschaulichung in Form von Kundenstoppern oder Aushängen für die Badegäste bereitgestellt. In den Sanitär-, Dusch- und Umkleideräumen gelten ebenfalls die Mindestabstandsreglung von 1,50 Metern und beispielhaft ist dann eben nur jede zweite Dusche bzw. Pissoir nutzbar.
Zusätzlich werden bestimmte Kontaktfläche, wie Türgriffe, Geländer etc. täglich mehrmals desinfiziert. Der Turnus hängt vom jeweiligen Besucheraufkommen ab.
Die Stadt Chemnitz bittet die Badegäste um Verständnis und Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen.
Besucherbeschränkungen in den Chemnitzer Freibädern
Besucherbeschränkung | |
Freibad Gablenz | 1.000 |
Freibad Wittgensdorf | 1.100 |
Freibad Einsiedel | 650 |