Bildungs- und Teilhabepaket in Chemnitz

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene brauchen für ihre Entwicklung faire Bildungs- und Teilhabechancen.

Sie haben ein Recht auf Mitmachen – im Sportverein, beim gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita, beim Lernen, bei Schulausflügen u. v. a. m.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen und Flüchtlingsfamilien benötigen besondere Unterstützung, damit ihre Kinder überall mitmachen können.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt diese Familien dabei.

 

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:

  • Ausflüge mit Schule/Kita
  • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten
  • Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen und Kindergärten
  • persönlicher Schulbedarf
  • mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten
  • geförderter Nachhilfeunterricht sowie
  • Schülerbeförderung.
     

Empfänger von Bürgergeld

Zuständig ist das Jobcenter Chemnitz, Heinrich-Lorenz-Straße 35
 

Weitere Informationen und Anträge:

>> Leistungen für Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II

 

Empfänger von Kindergeld und Kinderzuschlag/Wohngeld

Zuständig ist das Kundenportal Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), Erdgeschoss.

Weitere Informationen und Anträge:

>> Leistungen für Empfänger von Kindergeld und Kinderzuschlag/Wohngeld
 

Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG

Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Chemnitz, Bahnhofstraße 54 a (Neubau an der Alten Post)
 

Weitere Informationen und Anträge:

>> Leistungen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII/Leistungen nach dem AsylbLG

 

Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII

Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Chemnitz, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof)
 

Weitere Informationen und Anträge:

>> Leistungen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII/Leistungen nach dem AsylbLG


Allgemeine Informationen zum Bildungspaket

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie weitere Informationen zum Bildungspaket.

Ferienmittagessen im Hort

Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, können  auch soziale Leistungen für die Teilnahme am Ferienmittagessen im Hort beantragen.

Die Anträge können im Kundenportal Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), Erdgeschoss gestellt werden.

Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

Richtlinie

Richtlinie der Stadt Chemnitz über den Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Horten in den Schulferien für Leistungsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepaketes:

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