Herbst- und Erntewoche 2023

Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2023 auf dem Chemnitzer Neumarkt eine Herbst- und Erntewoche.
 

 

Verkaufszeit:

12.09. bis 16.09.23, Di bis Fr 9 - 17 Uhr, Sa 9 - 15 Uhr

 


Teilnehmerkreis

Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:

  • Herbsterzeugnisse/herbsttypische Sortimente (Keramik, Tischschmuck, Dekorationsartikel, Tischwäsche, Geschenkartikel)
  • Backwaren (möglichst mit Schaubackofen oder anderen Schauhandwerken)
  • Süßwaren
  • Räucherwaren
  • Käse
  • Obst und Gemüse, Fruchtgemüse (u. a. Kartoffeln, Kürbisse)
  • Blumen und Pflanzen, Gestecke, Zwiebelzöpfe
  • Kräuter und Gewürze, Tee
  • Holz-, Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
  • Korbwaren
  • unverpackte Lebensmittel, Verkauf von Glasgefäßen
  • Papier- und Schreibwaren, Bücher
  • Bekleidung (Saison Herbst/Winter, Kinderkleidung)
  • Kinderattraktionen (Kürbisschnitzen, Kartoffeldruck, Kinderbasteln, Kinderschminken, Kinderfahrgeschäfte)
  • Imbiss und Getränkeausschank
    davon:
    • Langos
    • Fisch
    • Grillimbiss
    • Zwiebelkuchen, Flammkuchen
    • Ausschankwagen + Außenbestuhlung                                
    • Weinverkauf mit Verkostung und Ausschank  
    • vegetarische/vegane Gerichte
    • internationaler Imbiss
    • Waffeln/Crêpes
    • Kaffeeausschank/Verkauf
    • Kartoffelgerichte
  • Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen

Bewerbungen

Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zur Chemnitzer Herbst- und Erntewoche, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes, ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Juli an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt - Abt. Gewerbe, Veranstaltungen, Märkte - Sg Veranstaltungen, Marktwesen, 09106 Chemnitz.

Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Foto des Standes bzw. ein bewertbarer Gestaltungsvorschlag einzureichen. Auf das Laminieren des Fotos ist zu verzichten.

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
 

Zulassungen:

  1. Die Zulassung kann für einen oder mehrere Tage oder den gesamten Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
     
  2. Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung des Standplatzes die marktspezifischen Erfordernisse wie:
      - das Aufstellen einer Holzhütte,
      - Teilnehmer, welche ihr Handwerk vor Ort demonstrieren sowie
      - die veranstaltungstypische Dekoration des Standes/der Hütte.
     
  3. Für die Veranstaltung, die Zulassung von Teilnehmern und die betreffenden Kostenentscheidungen gelten die
      - Chemnitzer Marktsatzung sowie
      - Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
    in ihrer jeweils gültigen Fassung.
     

Bei zu geringer Anzahl (mindestens 8) zulassungsfähiger und geeigneter Bewerber (außerhalb des Sortimentes Imbiss- und Getränkeauschank) findet der Markt nicht statt.
 

Weitere Informationen

Grundlage für die Durchführung des Marktes bildet die Chemnitzer Marktsatzung sowie die Gebührensatzung für die Nutzung von Marktflächen.

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