Ausschreibung
Sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner in Ausschüssen und Beiräten der Stadt Chemnitz
Sie wollen sich politisch engagieren, einbringen, wissen was los ist und am Geschehen von Chemnitz mitwirken? Dann bewerben Sie sich jetzt als sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner zur kommunalpolitischen Mitwirkung für die Wahlperiode 2024 - 2029 für folgende Gremien:
- Verwaltungs- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
- Ausschuss für Eigenbetriebe, Umwelt und Sicherheit
- Kulturausschuss
- Schul- und Sportausschuss
- Sozialausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- AGENDA-Beirat
- Seniorenbeirat
- Inklusionsbeirat für Menschen mit Behinderung
- Migrationsbeirat
- Kleingartenbeirat
Die Zuständigkeit und Aufgabengebiete der Ausschüsse können den §§ 10 ff. der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz und §§ 4 ff. der Satzung des Jugendamtes der Stadt Chemnitz entnommen werden.
Für die Bewerbung sind erforderlich:
- Sie bringen Sachkunde für die jeweiligen Themenbereiche des Gremiums mit, für welches Sie sich bewerben
(Sachkunde bedeutet den Besitz von Fachwissen und Sachverstand auf einem bestimmten von der Stadt zu betreuendem Aufgabengebiet) - Sie sind Einwohnerin/Einwohner gemäß § 10 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) von Chemnitz, aber nicht zwingend Bürgerin/Bürger nach § 15 SächsGemO
- Sie sind keine Bedienstete/kein Bediensteter der Stadtverwaltung Chemnitz
Ziele der Mitwirkung:
- Nutzung vorhandenen Potenzials an Sachwissen und -kenntnissen der Einwohnerschaft für die kommunalpolitische Tätigkeit in der Stadt Chemnitz
- professionelle Gestaltung des städtischen Willensbildungsprozesses und der Entscheidungsfindung
- Ausübung des Demokratieprinzips durch aktive Beteiligung der sachkundigen Einwohnerinnen/sachkundigen Einwohner an kommunalen Themen
Rechte und Pflichten:
- für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Gremiensitzungen
- die sachkundige Einwohnerin/der sachkundige Einwohner hat ein Rederecht im Ausschuss, sowie ein Rede- und Stimmrecht im Beirat und erhält für die Teilnahme gemäß „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger“ eine Aufwandsentschädigung
Berufungsverfahren:
- Bewerbungen unter Nutzung des jeweiligen Bewerbungsbogens bis zum 15.09.2024 an geschaeftsstelle.stadtrat@stadt-chemnitz.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des Stadtrates, 09111 Chemnitz, Markt 1, Zimmer 125
(Ausschlussfrist)
- Bewerbungsbögen können aus dem Internet unter www.chemnitz.de heruntergeladen oder über die Geschäftsstelle des Stadtrates
(Tel.: 488-1541, geschaeftsstelle.stadtrat@stadt-chemnitz.de) zum Versand per Post angefordert werden
- Prüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung unter Einbeziehung der Fraktionen
- Fertigung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat durch die Verwaltung
- Vorberatung in den jeweiligen Ausschüssen (ggf. mit Vorstellung der Bewerberin/des Bewerbers)
- Berufung per Wahl durch den Stadtrat
Für Rückfragen steht Ihnen gern Frau V. Müller (Tel. 488-1549), E-Mail: geschaeftsstelle.stadtrat@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.