Oberbürgermeisterwahl 2020

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020 in Chemnitz

(Hinweis: Die vollständige Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nr. 31 vom 31.07.2020 zu finden.)

Der Stadtwahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020 hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 für die Wahl der Chemnitzer Oberbürgermeisterin/des Chemnitzer Oberbürgermeisters folgende Wahlvorschläge zugelassen. Für die zugelassenen Vorschläge wurde die Reihenfolge gemäß § 19 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung festgestellt.

Lfd. Nr.

Wahlvorschlag

Bewerber/-in

(Familienname, Vornamen)

Beruf/Stand

Geburts- jahr

Wohnanschrift

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Patt,

Almut Friederike

Rechts-anwältin

1968

09116 Chemnitz

2

Alternative für Deutschland (AfD)

Oehme,

Bernhard Ulrich

Diplom-Ingenieur

1960

09128 Chemnitz

3

DIE LINKE (DIE LINKE)

Schaper, Susanne

Diplom-Pflegewirtin (FH)

1978

09117 Chemnitz

4

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Schulze,

Peter Sven

Bürgermeister

1971

09131 Chemnitz

5

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Zschocke,

Mathias Volkmar

Landtags-abgeordneter

1969

09116 Chemnitz

6

Bürgerbewegung PRO CHEMNITZ/Deutsche Soziale Union (PRO CHEMNITZ.DSU)

Kohlmann,

Karl Martin

Rechtsanwalt

1977

09111 Chemnitz

7

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Vogel,

Paul Thomas

Diplom-Ingenieur

1991

09130 Chemnitz

8

Faßmann

Faßmann,

Lars

Unternehmer

1976

09120 Chemnitz

9

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Eberlein,

Jens Matthias

Leitender Angestellter

1969

09127 Chemnitz

 

Das Wahlgebiet für die Oberbürgermeisterwahl ist die Stadt Chemnitz.

Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wird gemäß § 48 der Sächsischen Gemeindeordnung nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge durchgeführt.

Alle Wahlvorschläge, die für die Wahl am 20. September  2020 zugelassen wurden, sind gleichzeitig für den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang zugelassen.

Nach der Wahl am 20. September 2020 können im Falle des Stattfindens des zweiten Wahlgangs Wahlvorschläge bis spätestens 25. September 2020 (5. Tag nach der ersten Wahl), 18:00 Uhr,  durch gemeinsame schriftliche Erklärung der beiden Vertrauenspersonen gegenüber dem Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses zurückgenommen werden.

Die Änderung eines Wahlvorschlages nach der ersten Wahl ist nur unter der Maßgabe des  § 6 d Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ebenfalls bis zum 25. September 2020, 18:00 Uhr, möglich.

Neue Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang dürfen nicht mehr eingereicht werden.

 

Chemnitz, den 31. Juli 2020

 

gez. Miko Runkel

Bürgermeister

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