Warndienst

Sirenen werden zur u.a. am Chemnitzfluß eingesetzt Bevölkerungswarnung eingesetzt

„Wir warnen Deutschland“: Stadt Chemnitz beteiligt sich am 10. September 2020 an bundesweitem Warntag

Sirenen im Stadtgebiet testen Warntöne – testweise Warnung auch über die bundesweite Warnapp NINA

Die Stadt Chemnitz beteiligt sich mit ihren Warnsystemen am 10. September am ersten bundesweiten Warntag. An dem gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden unter dem Motto „Wir warnen Deutschland“ in ganz Deutschland um 11.00 Uhr sämtliche Warnmittel testweise ausgelöst.

Mit dieser probeweisen Warnung soll die Bevölkerung für das Thema Warnung in Notlagen sensibilisiert werden. Zudem üben die verschiedenen Beteiligten wie Behörden in Bund, Ländern und Kommunen aber auch die Medien die Abläufe bei der Warnung vor einer Gefahr.


Klarstellung der Stadt zum #warntag2020

Die Sirenen und die Lautsprecherdurchsagen der Stadt Chemitz haben funktioniert. Diese Sirene und Lautsprecher befinden sich vor allem in den eingemeindeten Ortschaften und an den Flussläufen. Auch haben die Warnmeldungen auf der städtischen Homepage und den sozialen Kanälen der Stadt sowie per E-Mail funktioniert.

Das deutlich verzögerte Auslösen der Warnapp NINA oder anderer Warnapps liegt nicht in der Hand der Stadt, da diese Warnung bundesweit zentral ausgelöst wurde. 
 


Warnmeldung um 11.00 Uhr – Entwarnung um 11.20 Uhr

Der Bund wird am 10. September um 11.00 Uhr eine Probewarnung an alle Multiplikatoren schicken, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossen sind. Sie versenden die Nachricht in den verschiedenen Systemen und Programmen an Endgeräte wie Radios oder die Warn-App NINA. Dort wird die Warnung zu hören und zu lesen sein. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen diese Information wahrnehmen.

Parallel werden in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Sirenen und Lautsprecherwagen). Die Stadt Chemnitz wird dabei alle sechs Motorsirenen im Stadtgebiet mit dem Warnton für Warnung vor einer Gefahr (sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Länge und fünf Sekunden Pause) auslösen. Lautsprecherwagen kommen in Chemnitz jedoch nicht zum Einsatz.

Zudem werden die zwölf Sprachsirenen an den Flußläufen der Würschnitz, Zwönitz und Chemnitz in den Stadtteilen Altchemnitz, Harthau, Klaffenbach, Erfenschlag und Einsiedel eine Sprachnachricht aussenden. Aus technischen Gründen wird dies eine allgemeine Warnung vor einem größeren Schadensereignis sein.

Die Entwarnung erfolgt um 11.20 Uhr über einen Dauerton von einer Minute Länge. Die Sprachsirenen an den Flüssen informieren „Die gemeldete Gefahr besteht nicht mehr, weitere Informationen erhalten Sie in den Medien.“ Die Information, dass die Gefahr vorüber ist, erfolgt auch über die Warn-Apps und in den Medien wie Radio und Fernsehen.

Warnmedien der Stadt Chemnitz

Ziel der Aktion ist, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Dabei sollen Funktion und Ablauf einer Warnung besser verständlich gemacht werden. Warnungen können beispielsweise in Notlagen wie Hochwasser, schweren Stürmen oder einem großflächigen Stromausfall erfolgen. Mit jeder Warnung erhält die Bevölkerung Empfehlungen, was sie zu ihrem Schutz tun kann oder wo weitere Informationen zu erhalten sind.

Die Stadt Chemnitz informiert in Notlagen in erster Linie über ihre Webseite unter der Adresse www.chemnitz.de sowie ihren Auftritten in den Sozialen Medien Twitter und Facebook.

Darüber hinaus nutzt die Stadt Chemnitz seit Juni auch die Warn-App NINA. Damit können Interessenten wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Evakuierungen wegen eines Bombenfundes, der Ausbreitung von Gefahrstoffen, einem Großbrand oder bei der Warnung vor Hochwasser an den Chemnitzer Flüssen 1. Ordnung erhalten.

Die Warn-App NINA ist für die Betriebssysteme iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4) verfügbar. Sie ist kostenfrei über den Apple App-Store und den Google Play Store erhältlich. Für weitere Betriebssysteme steht unter www.warnung.bund.de eine Website zur Verfügung, die für die mobile Nutzung optimiert wurde und dieselben Warnungen zeigt wie die App NINA. Auch aktuelle Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie Hochwasserinformationen der Länder sind hier abrufbar. Der bundesweite Warntag soll künftig in jedem Jahr im September stattfinden.

Kurz und knapp: Alles was man zum Thema Warnung wissen muss

Warnung bedeutet die Information der Bevölkerung über drohende Gefahren und/oder akute Schadensereignisse. Sie beinhaltet auch Handlungsempfehlungen.

Grundlage für die Warnung im Bereich Bevölkerungsschutz sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den 16 Ländern, z. B. im Brand- und Katastrophenschutzrecht bzw das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG).

Eine Warnung soll die von einer möglichen Gefahrenlage möglicherweise betroffenen Menschen erreichen, aber je nach Lage auch Menschen, die sich betroffen fühlen könnten. Zielgruppe von Warnungen ist nicht allein die Wohnbevölkerung – also die sich dauerhaft in einem Gebiet aufhaltenden und somit mit dem Gebiet mehr oder weniger vertrauten Personen –, sondern die sogenannte Aufenthaltsbevölkerung. 

Unter der Aufenthaltsbevölkerung werden alle Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet aufhalten, verstanden, unabhängig von der Dauer und Grund ihres Aufenthalts. Neben der ansässigen Bevölkerung sind dies z. B. Reisende (Urlauberinnen und Urlauber oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt), Durchreisende (Transitverkehr), Pendlerinnen und Pendler (auch über nationale Grenzen hinweg) und Menschen ohne festen Wohnsitz.

Warnungen richten sich aber auch an Institutionen, Behörden und Unternehmen. Diese können auf der Basis von Warnmeldungen wichtige Entscheidungen treffen, z. B. Produktionsprozesse anpassen oder Schutzmaßnahmen einleiten.

Größere Schadensereignisse und Gefahrenlagen gefährden Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie, Angehörigen, Ihres sozialen Umfeldes sowie möglicherweise Ihr Eigentum. Bei drohenden Gefahren werden Sie gewarnt und entsprechend informiert, damit Sie sich zu Ihrem Schutz auf die Gefahr einstellen können.

  • Naturgefahren (wie Hochwasser oder Erdbeben)
  • Unwetter (wie schwere Stürme, Gewitter oder Hitzewellen)
  • Schadstoffaustritte
  • Ausfall der Versorgung (z. B. Energie, Wasser, Telekommunikation)
  • Krankheitserreger
  • Großbrände
  • Waffengewalt und Angriffe
  • Weitere akute Gefahren (wie Bombenentschärfungen)

Abhängig von der Art der Gefahr werden Sie von unterschiedlichen Behörden gewarnt bzw. informiert. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) warnt die betroffene Bevölkerung bei Kriegsgefahren, zum Beispiel bei einem Raketenangriff.
  • Die kommunalen Leitstellen der Feuerwehren warnen vor Alltagsgefahren wie z.B. bei Bränden oder Bombenfunden.
  • Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor gefährlichen Wetterlagen.
  • Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt in den Bereichen Gezeiten, Wasserstand und Sturmflut.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert über Gefahren (wie Cyber-Attacken, Viren und Trojaner) in der Informationstechnik. 

Bei einigen Ereignissen geben auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen.

In amtlichen Warnungen ist immer klar gekennzeichnet, wer die Warnung herausgegeben hat.

Eine Warnung erreicht Sie in der Regel auf mehreren unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen.
Über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes können Bund, Länder und Kommunen eine Vielzahl von Warnmitteln auslösen.

Hier eine Übersicht der derzeit angeschlossenen Warnmittel:

  • Warn-Apps (NINA, BIWAPP - Bürger Info und Warn App, KATWARN, diverse regionale Warn-Apps)
  • Radio (landesweit sendende deutsche Radiosender sowie eine Vielzahl von Lokalradiosendern (analog und digital))
  • Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen (ARD, ZDF, Deutsche Welle) und privaten Anbieter sowie Landesrundfunkanstalten (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR und WDR)
  • Online (www.warnung.bund.de)
  • Stadtwerbetafeln

Darüber hinaus gibt es weitere kommunale Warnmittel, die direkt vor Ort ausgelöst werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Warn-Apps: (Diese können auch direkt durch die zuständigen Stellen ausgelöst werden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Anbindung an die Warnsysteme vor Ort.)
  • Fahrgastinformationssysteme (Verschiedene Verkehrsanbieter zeigen Warnmeldungen in ihren Verkehrsinformationssystemen an.)
  • Sirenen (Dort, wo regional Sirenen betrieben werden, wird die Bevölkerung bei Gefahrenlagen einzelfallbezogen über Sirenen gewarnt.

Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Informationen zur Gefahr und Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten, z. B. auf den Websites der zuständigen Behörden. In der Warn-App NINA finden Sie außerdem allgemeine Informationen zu unterschiedlichen Gefahren sowie ausführliche Schutzempfehlungen.

Generell gilt: Bewahren Sie Ruhe, informieren Sie sich über die Medien und informieren Sie ggfs. Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.

Wann wählt man die 112?

Mit der 112 erreicht man die Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die Notrufnummer 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, darf und sollte der Notruf gewählt werden. Die 112 ist in ganz Europa, in Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und der Türkei die Notrufnummer, die rund um die Uhr von Menschen in Not angerufen werden kann. Sie ist kostenlos, sowohl vom Festnetzanschluss, als auch vom Handy zu erreichen und kann sogar angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist.

Wann wählt man die 110?

Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt, man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge oder Zeugin einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen.

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