Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 22/16 Wohngebiet Karl-Drais-Straße

Nummer:
B22/16
Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 22/16 Wohngebiet Karl-Drais-Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22/16 Wohngebiet Karl-Drais-Straße mit Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 01.02.2021, 05.07.2021, 21.06.2022 und 19.03.2024,
  • der Feuerwehr der Stadt Chemnitz vom 03.06.2021,
  • des Stadtplanungsamtes der Stadt Chemnitz, Abteilung Stadtentwicklung vom 05.09.2022,
  • des Baugenehmigungsamtes der Stadt Chemnitz vom 02.06.2021,
  • des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Chemnitz vom 23.06.2021 und 25.04.2024,
  • des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz vom 04.04.2024 und
  • der Öffentlichkeit vom 09.02.2023

 

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

 

vom 31.07.2024 bis 03.09.2024

 

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

 

montags bis mittwochs

von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 - 12.00 Uhr

 

 

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B508 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

 

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz

Stadtplanungsamt

09106 Chemnitz

E-Mail:

stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

 

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Chemnitz, den 19.07.2024

 

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

 


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