Parken
Mit dem Stadtratsbeschluss zum „Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz“ (Beschluss B-157/2016) sowie der „Verordnung der Stadt Chemnitz über Parkgebühren“ (Beschluss B-260/2016) wurde die stufenweisen Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum Chemnitz verabschiedet.
Alle öffentlichen Stellplätze im Stadtzentrum werden einheitlich und transparent nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Dabei darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden.
Umsetzung des Parkraumkonzeptes
Parkraumkonzept Stufe 2b wird umgesetzt
Foto: Stadt Chemnitz
Ab 01.07.2024 wird die neue Bewohnerparkzone E nach dem Parkraumkonzept für das Stadtzentrum Chemnitz (Beschluss Nr. B-157/2016) in Betrieb genommen. Das Parken im Gebiet ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
Parken mit dem Mobiltelefon bezahlen
Mit Handy-App auch in Chemnitz möglich
Das Parken wird in Chemnitz ab sofort noch einfacher. Autofahrer können ihre Parkgebühren nun auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Wie in anderen deutschen Städten wird auf sämtlichen von der Stadt bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen neben dem herkömmlichen Parkautomaten auch die Möglichkeit des „Handyparkens“ angeboten.
mehrGebührenordnung mit zwei Parkzonen in der Innenstadt
Im Übersichtsplan sind die beiden Gebührenzonen sowie die derzeitig vorhandenen bewirtschafteten Parkplätze dargestellt. Es gibt zwei Gebührenzonen, welche schrittweise in Betrieb genommen werden. Das Aufstellen der Parkscheinautomaten im Bewirtschaftungsgebiet erfolgt zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Bewohnerparkzonen.
In der Kernzone (Gebührenzone I, blau) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr) für 50 Cent je 40 Minuten parken. Jede weitere 20 Minuten kosten weitere 50 Cent. Es gibt keine Tageshöchstgebühr.
In der Gebührenzone II (rot) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 8 bis 12 Uhr) in der ersten Stunde für 50 Cent und dann für weitere 50 Cent je weitere 30 Minuten parken. In der Gebührenzone II gibt es als Angebot für Dauerparker und Pendler eine Tageshöchstgebühr von 2,50 EUR.
Gebührenzone I (blau)
Nr. | Standort | Kapazität |
---|---|---|
1 | Bereich Brückenstraße / Mühlenstraße | 150 |
2 | Getreidemarkt | 50 |
3 | Hauptbahnhof Vorplatz | 50 |
4 | Karl-Liebknecht-Straße / Opernhaus | 90 |
5 | Karl-Marx-Monument / Brückenstraße | 50 |
6 | Pfortensteg / Theaterstraße | 35 |
7 | Reitbahnviertel | 100 |
8 | Stadtbad Mühlenstraße | 30 |
9 | Straße der Nationen | 85 |
10 | Waisenstraße | 95 |
Gebührenzone II (rot)
Nr. | Standort | Kapazität |
---|---|---|
11 | Am Walkgraben | 60 |
12 | Augustusburger Straße | 40 |
13 | Hainstraße | 50 |
14 | Hartmannstraße Festplatz | 95 |
15 | Jägerstraße | 70 |
16 | Kaßbergstraße** | 80 |
17 | Mühlenstraße/Georgbrücke | 40 |
18 | Mühlenstraße / Georgstraße | 140 |
19 | Nicolaimühlgäßchen / Museum Gunzenhauser | 35 |
20 | Reichsstraße / Zwickauer Straße | 55 |
21 | Reitbahnstraße | 70 |
22 | Schloßberg | 20 |
23 | Zieschestraße / Schauspielhaus | 50 |
Tiefgaragen und Parkhäuser
Nr. | Standort | Kapazität |
---|---|---|
Tiefgaragen** | ||
I | Alte Post | 70 |
II | Galerie Roter Turm | 370 |
III | Justizzentrum | 80 |
IV | Markthalle | 65 |
V | Moritzhof | 140 |
VI | Theaterplatz | 100 |
VII | Volksbank | 50 |
Parkhäuser** | ||
VIII | Galeria Kaufhof | 350 |
IX | Hauptbahnhof (P&R) | 120 |
X | Rathaus-Passagen | 330 |
XI | Rosenhof | 170 |
** Preise, Öffnungszeiten und Konditionen werden durch den jeweiligen Betreiber festgelegt.
Übertragung der Parkscheinlaufzeit über Nacht
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss BA-007/2023 wurden die städtischen Parkautomaten dahingehend umgestellt, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende des gebührenpflichtigen Zeitraumes mit entsprechender Restmenge in den nächsten Tag übertragen werden kann. Das bedeutet, dass am Abend gelöste Parkscheine je nach Einzahlsumme noch in den nächsten Tag hinein gelten. Die Höchstparkdauer bleibt dabei auf einen Tag beschränkt.