Parken

Mit dem Stadtratsbeschluss zum „Parkraumkonzept Stadtzentrum Chemnitz“ (Beschluss B-157/2016) sowie der „Verordnung der Stadt Chemnitz über Parkgebühren“ (Beschluss B-260/2016) wurde die stufenweisen Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Stadtzentrum Chemnitz verabschiedet.

Alle öffentlichen Stellplätze im Stadtzentrum werden einheitlich und transparent nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Dabei darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden.
 


Umsetzung des Parkraumkonzeptes

Parkraumkonzept Stufe 2b wird umgesetzt

Neue Bewohnerparkzonen: Stufe 2b (ab Juli 2024): Zone E

Ab 01.07.2024 wird die neue Bewohnerparkzone E nach dem Parkraumkonzept für das Stadtzentrum Chemnitz (Beschluss Nr. B-157/2016) in Betrieb genommen. Das Parken im Gebiet ist nach der Parkgebührenordnung der Stadt Chemnitz auf allen öffentlichen Stellplätzen gebührenpflichtig. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.

Parken mit dem Mobiltelefon bezahlen

Mit Handy-App auch in Chemnitz möglich

Parken via Handy-App ist nun auch in Chemnitz möglich

Das Parken wird in Chemnitz ab sofort noch einfacher. Autofahrer können ihre Parkgebühren nun auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Wie in anderen deutschen Städten wird auf sämtlichen von der Stadt bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen neben dem herkömmlichen Parkautomaten auch die Möglichkeit des „Handyparkens“ angeboten.

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Gebührenordnung mit zwei Parkzonen in der Innenstadt

Übersichtsplan zum Parken in der Innenstadt

Im Übersichtsplan sind die beiden Gebührenzonen sowie die derzeitig vorhandenen bewirtschafteten Parkplätze dargestellt. Es gibt zwei Gebührenzonen, welche schrittweise in Betrieb genommen werden. Das Aufstellen der Parkscheinautomaten im Bewirtschaftungsgebiet erfolgt zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Bewohnerparkzonen.

In der Kernzone (Gebührenzone I, blau) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr) für 50 Cent je 40 Minuten parken. Jede weitere 20 Minuten kosten weitere 50 Cent. Es gibt keine Tageshöchstgebühr.

In der Gebührenzone II (rot) kann man in der gebührenpflichtigen Zeit (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 8 bis 12 Uhr) in der ersten Stunde für 50 Cent und dann für weitere 50 Cent je weitere 30 Minuten parken. In der Gebührenzone II gibt es als Angebot für Dauerparker und Pendler eine Tageshöchstgebühr von 2,50 EUR.
 

Gebührenzone I (blau)

Nr.

Standort

Kapazität

1

Bereich Brückenstraße / Mühlenstraße

150

2

Getreidemarkt

50

3

Hauptbahnhof Vorplatz

50

4

Karl-Liebknecht-Straße / Opernhaus

90

5

Karl-Marx-Monument / Brückenstraße

50

6

Pfortensteg / Theaterstraße

35

7

Reitbahnviertel

100

8

Stadtbad Mühlenstraße

30

9

Straße der Nationen

85

10

Waisenstraße

95

 

 

Gebührenzone II (rot)

Nr.

Standort

Kapazität

11

Am Walkgraben

60

12

Augustusburger Straße

40

13

Hainstraße

50

14

Hartmannstraße Festplatz

95

15

Jägerstraße

70

16

Kaßbergstraße**

80

17

Mühlenstraße/Georgbrücke

40

18

Mühlenstraße / Georgstraße

140

19

Nicolaimühlgäßchen / Museum Gunzenhauser

35

20

Reichsstraße / Zwickauer Straße

55

21

Reitbahnstraße

70

22

Schloßberg

20

23

Zieschestraße / Schauspielhaus

50


 

Tiefgaragen und Parkhäuser

Nr.

Standort

Kapazität

Tiefgaragen**

I

Alte Post

70

II

Galerie Roter Turm

370

III

Justizzentrum

80

IV

Markthalle

65

V

Moritzhof

140

VI

Theaterplatz

100

VII

Volksbank

50

Parkhäuser**

VIII

Galeria Kaufhof

350

IX

Hauptbahnhof (P&R)

120

X

Rathaus-Passagen

330

XI

Rosenhof

170

**  Preise, Öffnungszeiten und Konditionen werden durch den jeweiligen Betreiber festgelegt.


Übertragung der Parkscheinlaufzeit über Nacht

Entsprechend dem Stadtratsbeschluss BA-007/2023 wurden die städtischen Parkautomaten dahingehend umgestellt, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende des gebührenpflichtigen Zeitraumes mit entsprechender Restmenge in den nächsten Tag übertragen werden kann. Das bedeutet, dass am Abend gelöste Parkscheine je nach Einzahlsumme noch in den nächsten Tag hinein gelten. Die Höchstparkdauer bleibt dabei auf einen Tag beschränkt.
 

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