Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg beantragen
Auf Antrag wird einem Betroffenen schriftlich Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Fahreignungsregisters (FAER) und über die Eintragungen durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg (KBA) kostenlos Auskunft erteilt. Der Betroffene muss dazu seine Identität nachweisen.
Für die Auskunft fallen keine Gebühren an.
- Antrag (schriftlich)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
-
Vollmacht
erforderlich bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller
- Rechtsanwalt mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich an
Kraftfahrt-Bundesamt
Fahreignungsregister
Fördestraße 16
24944 Flensburg
- online
Die elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim KBA möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.kba.de.
Antwortdokumente:
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Zustellung:
- per Post durch das Kraftfahrt-Bundesamt
In der Regel eine Woche.
- § 30 FeV
- § 64 FeV