Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Abstammungsangelegenheiten


Beratung und Unterstützung in allen Unterhaltsfragen und -angelegenheiten für minderjährige Kinder und volljährige bis zum 21. Lebensjahr.

Beratung über Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs erhalten der sorgeberechtigte Elternteil bzw. der unterhaltsberechtigte Jugendliche mit Wohnsitz in Chemnitz.

Neben der Ermittlung der Unterhaltshöhe ist auch das Ausfertigen von Unterhaltsurkunden möglich.

Bearbeitung, Verlauf und Entscheidung in Unterhaltsangelegenheiten sind immer individuell auf die persönliche Situation bezogen und können nicht verallgemeinert werden.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Beratung/Unterstützung (Original)
    vom Unterhaltsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Telefonischer Erstkontakt kann von Vorteil sein (grundlegende Abfrage/Aussage möglich).

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Telefonat vorab oder schriftlicher Antrag

Hilfe bei der Beantragung:
  • BGB (privatrechtliche Vorschriften)

Kann man die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt machen?

Das Jugendamt beurkundet die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung vor der Geburt des Kindes, jedoch nicht vor Zeugung bei Kinderwunschbehandlung. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Kann der Vater die Vaterschaft anerkennen, wenn die Mutter noch verheiratet ist?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist möglich, wenn die Ehescheidung bereits bei Gericht anhängig ist. Zur Wirksamkeit muss der (Noch)-Ehemann durch Beurkundung zustimmen.

Was muss ich tun, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will?

Zunächst muss der mögliche Vater nachweislich aufgefordert werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung und Unterstützung an das Jugendamt.

Wer trägt bei Zweifeln an der Vaterschaft die Kosten für ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest)?

Darüber müssen sich die Eltern einigen.

Wo kann man ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) in Auftrag geben?

Es gibt zahlreiche Anbieter im Internet, die Abstammungsgutachten anbieten, die Probenentnahme kann dann beim Hausarzt oder im Gesundheitsamt Chemnitz erfolgen.
Einige Apotheken bieten ebenfalls diesen Dienst an.