Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen beantragen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährt Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe. Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie selbsbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können und behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt werden.
Der Freistaat Sachsen fördert den Neubau, die Sanierung, die Modernisierung sowie den Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie die barrierefreie Gestaltung bestehender öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen.
Die staatliche Förderung erfolgt unter dem Aspekt der vorrangigen Nutzung vorhandener Versorgungsstrukturen sowie der sinnvollen und flexiblen Verknüpfung einzelner Betreuungsbausteine.
- Antrag auf Bedarfsbestätigung und Beteiligung an der Finanzierung bei der zuständigen kreisfreien Stadt Chemnitz zum Förderantrag - Förderprogramm 'Investitionen Teilhabe' an die SAB (Original)
- Förderantrag - Förderprogramm 'Investitionen Teilhabe' (Kopie)
- Konzept mit Kostenangeboten (Kopie)
- Grundbuchauszug (Kopie)
-
Schriftliche Zustimmung zum Vorhaben und dem zu Grunde liegenden Bau-/ Raumprogramm
(Kopie)
vom Kommunalen Sozialverband Sachsen,
vom zuständigen Leistungsträger,
von der Bundesagentur für Arbeit (bei Werkstätten)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5023
- Fax: 0371 488-5098
- E-Mail: mike.kaufmann@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-5026
- Fax: 0371 488-5098
- E-Mail: sally.bornemann@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bewilligungsbescheid Sozialamt oder Ablehnung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (Richt-linie Investition Teilhabe) vom 12.03.2020
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Kein Maßnahmebeginn vor Bescheiderteilung!