Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Ersatzführerschein beantragen
Ist ein Führerschein abhandengekommen, unbrauchbar oder unleserlich geworden, hat sich der Inhaber ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, falls er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen. Bei einem Diebstahl wird eine Anzeige bei der Polizei zum eigenen Schutz empfohlen, da es sich um ein persönliches Dokument handelt. Die Anzeige ersetzt nicht den Führerschein und ist der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Das Führen eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Verwarngeld geahndet werden.
- 34,30 Euro für die Beantragung des Führerscheins
- 10,00 Euro für die vorläufige Fahrtberechtigung
- 5,00 Euro für die Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
- 5,10 Euro für Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei
- 7,70 Euro für den Expressversand durch die Bundesdruckerei
- Antrag (Original)
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Die Aufnahme des Passfotos und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokuments selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage der Ausweis-Automat 2Speed Capture Station" zur Verfügung.
-
Registerauszug Fahrerlaubnisbehörde
(Original)
Entfällt, wenn die letzte Führerscheinausstellung in der Stadt Chemnitz erfolgte oder bereits ein Kartenführerschein erteilt worden war.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
- Führerschein
Zustellung:
- Persönliche Aushändigung in der Behörde,
- Abholung durch Bevollmächtigung
- Zusendung durch die Bundesdruckerei
§ 73 FeV