Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Gewerbe abmelden


Eine Gewerbeabmeldung ist vorzunehmen, wenn

  • der Betrieb innerhalb der Gemeinde aufgegeben oder
  • die Rechtsform geändert
wird.

Hinweis: Wenn der Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung und bei Aufnahme der Tätigkeit in der anderen Gemeinde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Online beantragen
Beachten Sie: Bei der Onlinebeantragung über Amt24 ist das Formular "Erklärung zur Übereinstimmung mit der anzeigenden Person" zwingend erforderlich und dem Online-Antrag als Anlage beizufügen!

22,00 Euro

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • Gewerbeabmeldung (Original)
  • Erklärung zur Übereinstimmung mit der anzeigenden Person
    nur erforderlich bei "Online beantragen"
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
    nur erforderlich bei "Online beantragen"
  • Vollmacht bei Vertreter (Original)
    Nur erforderlich, wenn der Anzeigende nicht selbst vorspricht.
    Wenn die Vollmacht nicht in deutscher Sprache verfasst ist, ist eine Übersetzung vorzulegen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail (gewerbe@stadt-chemnitz.de) durch Anhängen des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Für eine schnelle Bearbeitung ist die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mailadresse notwendig.

Hilfe bei der Beantragung:
  • A-F, X-Z, M, Q: 0371 488-3163
  • G-L, O, P: 0371 488-3169
  • N, R-W: 0371 488-3124

Die Buchstaben beziehen sich auf den Familienname bzw. Firmenname bei juristischen Personen.

Antwortdokumente:

  • Bestätigte Gewerbeanzeige
  • Gebührenbescheid bei schriftlicher Anzeige


Zustellung:

  • per Post
  • Persönliche Anholung
  • Abholung durch einen Bevollmächtigten mit Vollmacht
  • 3 Arbeitstage bei Vollständigkeit der Unterlagen
3 Arbeitstage bei Vollständigkeit der Unterlagen

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 GewO
  • § 14 Abs. 1 GewO
  • § 15 Abs. 1 GewO
  • Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV)

Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Gegen die Verweigerung einer Bestätigung der Gewerbeabmeldung kann Feststellungsklage erhoben werden.

Der Betriebssitz ist jetzt in einer anderen Stadt, wird das an ihre Behörde gemeldet?

Nein, die Gewerbeabmeldung muss in Chemnitz gesondert vorgenommen werden.

Das Gewerbe soll im Nebenerwerb betrieben werden. Muss da eine Abmeldung erfolgen?

Nein, hierfür kann eine Ummeldung vorgenommen werden.

Der Umzug in eine andere Stadt ist erfolgt, muss ich dies melden?

Hat sich mit dem Umzug auch die Betriebsanschrift geändert und wurde an den neuen Wohnsitz verlegt, so ist eine Abmeldung erforderlich.
Soll der Betriebssitz auf der früheren Wohnanschrift in Chemnitz bleiben, so kann die neue Wohnanschrift der Behörde formlos mitgeteilt werden.

Muss eine persönliche Vorsprache erfolgen?

Nein, die Formulare aus dem Internet können genutzt werden und auf dem Postweg oder per Fax zugestellte werden. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, können Sie die Abmeldung auch online vornehmen.