Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen


Grundsicherung ist eine Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wenn der Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Leistungsberechtigt ist:

  • Wer die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat
  • Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat


Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und bei der Erstbewilligung beginnt der Bewilligungszeitraum am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Eine Leistungsgewährung für die Vergangenheit ist ausgeschlossen.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII (Original)
    Das Antragsformular wird bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort bereitgestellt.
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)

    Auch aus dem Ausland zufließende Einkünfte sind nachzuweisen

  • Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)

    sämtliche Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Wertpapiere, vermögensbildende Versicherungen, Altersvorsorgeverträge, Haus- und Grundbesitz, Kraftfahrzeuge

  • Belege für Sach- und Personenversicherungen (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    z. B. Haftpflichtversicherung
  • Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, auch Untermietvertrag (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
  • Nachweis zu Unterhaltsansprüchen, Scheidungsurteil (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
  • Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
  • Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich soweit zutreffend.
  • Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich soweit zutreffend.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • schriftlicher Bescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Bei Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung des Antrages einschließlich der Bescheiderteilung und Zahlungsanweisung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
  • SGB XII – Sozialhilfe

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.