Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schulaufnahmeuntersuchung: Termin buchen
Alle schulpflichtigen Kinder müssen sich im Schuljahr vor der Einschulung einer Pflichtuntersuchung nach §26a Sächsischem Schulgesetz durch das Amt für Gesundheit und Prävention unterziehen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, im Sinne einer "betriebsärztlichen Untersuchung" festzustellen, ob das Kind gesundheitlich in der Lage ist, den Schulalltag zu meistern oder ob aufgrund besonderer Umstände bereits vor oder auch nach Schulstart bestimmte Förderprogramme angeraten sind.
Diese Untersuchung kann nicht vom Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich. Die Gesamtdauer der Untersuchung beträgt ca. eine Stunde.
Als Ergebnis steht die Empfehlung zur Regelbeschulung, zu vorzeitiger Einschulung, zum sonderpädagogischem Förderbedarf oder zur Rückstellung. Zurückgestellte Kinder haben sich im Folgejahr einer erneuten Schulaufnahmeuntersuchung zu unterziehen.
Die Buchung der Termine erfolgt selbstständig durch die Eltern online für den Zeitraum zwischen 01.08. bis zum 31.01. des Folgejahres. Bei fehlendem Online-Zugang kann die Buchung über die 115 erfolgen.
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Anamnesebogen
- bei Terminbuchung online möglich
- Papierformulare im Amt für Gesundheit und Prävention vorhanden
- Impfausweis (Original)
- gelbes Untersuchungsheft (Original)
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wichtige Arzt- und Therapieberichte
(Original)
alle vorhandenen notwendigen Befundunterlagen
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Vorgang wird direkt ONLINE ausgelöst. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 115
- Terminbestätigung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per E-Mail
- §26a SächsSchulG
- SächsSchulgesPflVO
- SächsGDG