Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schöffenwahl
Die Amtszeit der Schöffinnen/Schöffen und ehrenamtlichen Richter/innen endet am 31.12.2023. Für die Jahre 2024 bis 2028 sind erneut die Schöffinnen/Schöffen, Jugendschöffinnen/Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter/innen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) neu zu wählen.
Die Stadtverwaltung Chemnitz ist verantwortlich für die Aufstellung einer Vorschlagsliste mit ca. 940 Personen. Dieser Wert lehnt sich an die Anzahl der berufenen Bewerber der letzten Wahl an:
Schöffinnen udn Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht: ca. 490 Personen,
Schöffinnen und Schöffen für das Jugendstrafrecht: ca. 440 Personen,
ehrenamtliche Richter/innen für das Verwaltungsgericht: ca. 30 Personen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Herkunft angemessen berücksichtigen.
Amtszeit:
Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht (Amts-/Landgericht): 2024-2028 ( Jahre)
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafrecht (Amts-/Landgericht): 2024-2028 (5 Jahre)
Ehrenamtliche Richter/innen für das Verwaltungsgericht: 2024-2028 (5 Jahre)
Erwachsenenstrafrecht (Amts-/Landgericht (§ 31 ff GVG))
Voraussetzungen:
- deutsche/r Staatsbürger/in
- dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein (auch nicht auf Bewährung ausgesetzte Strafen)
- sollten mind. 25 und höchstens 69 Jahre alt sein (Stichtag: 01.01.2024)
- sollten wohnhaft in Gemeinde sein
- sollten gesundheitlich geeignet sein
- sollten die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- sollten nicht in Vermögensverfall geraten sein
- sollten ferner nicht
- Bundespräsident/in;
- Mitglieder der Bundes-/ Landesregierung;
- Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
- Beamte, der jederzeit einstweilig in den Warte- / Ruhestand versetzt werden können;
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Hauptamt
Markt 1
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Herr Sobeck, Tel.: 488-1063
schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 24.03.2023
- Wahl durch den Wahlausschuss am Amtsgericht im 4. Quartal 2023
Jugendstrafrecht (Amts-/Landgericht)
Voraussetzungen:
- siehe Voraussetzungen für das Erwachsenenstrafrecht
- sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Jugendamt
Bahnhofstraße 53
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Frau Seim, Tel.: 488-5639
jugendschoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 24.03.2023
- Die Wahl erfolgt ausschließlich aus der Vorschlagsliste, die vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt wurde – bis spätestens 30.06.2023.
Verwaltungsgericht (§§ 19 ff. VwGO)
Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürger
- sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben
- sollten ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben
- ausgeschlossen sind:
- Personen, die in Folge einer Rechtssprechung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (bzw. Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Folge haben würde) oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (auch nicht auf Bewährung ausgesetzte Strafen)
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes haben
- sollten nicht in Vermögensverfall geraten sein
- nicht berufen werden dürfen
- Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst (ausgenommen ehrenamtlich Tätige)
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlamentes, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung, einer Landesregierung
- Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
Bewerbung:
- mittels Bewerbungsformular an
Stadt Chemnitz
Hauptamt
Markt 1
09106 Chemnitz - Ansprechpartner ist
Herr Sobeck, Tel.: 488-1063
schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de - Bewerbungsschluss ist der 24.03.2023
- Wahl durch den Wahlausschuss am Verwaltungsgericht im 4. Quartal 2023
Formulare
Downloads
- Bewerbungsformular (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des gescannten ausgefüllten Formulars
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.