Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Umweltumfrage Chemnitz 2021


Vom 23.04.2021 bis zum 23.07.2021 führt die Stadtverwaltung erstmals eine Umfrage zu verschiedenen Umweltthemen in Chemnitz durch. In einem Zufallsverfahren wurden 5.000 ChemnitzerInnen aus dem Einwohnermelderegister für die Teilnahme ausgewählt. Diese erhielten ein Anschreiben vom Baubürgermeister Hr. Stötzer mit der Bitte online an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch ist es wichtig, dass sich möglichst viele an der Befragung beteiligen. Nur dann erhalten die erhobenen Daten auch die notwendige Aussagekraft.

Die Teilnahme sollte möglichst online unter www.chemnitz.de/umweltbefragung (auch erreichbar durch Scan des QR-Codes auf dem Anschreiben) erfolgen. Für die Online-Teilnahme erhält jeder Teilnehmer im Anschreiben einen persönlichen Zugangscode, den er unter www.chemnitz.de/umweltbefragung eintragen muss.
Ist eine Online-Teilnahme nicht möglich oder nicht gewünscht, erhalten alle Teilnehmer, die bis etwa Ende Mai nicht an der Umfrage teilgenommen haben, ein Erinnerungsschreiben mit einem ausgedruckten Fragebogen. Dieser wird dann im beigefügten Rückumschlag anonym (ohne Angabe des Absenders) zurückgeschickt.

Die Umfrage umfasst die Themen Grünflächen und Gewässer (grüne und blaue Infrastruktur), Naturschutz, Umweltbildung, Klimawandel sowie Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Die Ergebnisse werden in statistisch aufbereiteter Form jedermann verfügbar gemacht. Die Auswertung erfolgt anonym. Rückschlüsse auf die Einzelperson sind nicht möglich.

Die Teilnahme an der Umfrage ist kostenfrei.

Hilfe bei der Beantragung

Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa 15 Minuten Zeit in Anspruch.

Wann findet die Umfrage statt?

Die Umweltumfrage wird vom 23.04. bis 23.07.21 durchgeführt.
Anfang Juni erhalten alle ursprünglich angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geantwortet haben, ein Erinnerungsschreiben mit der nochmaligen Bitte um Teilnahme. Diesem Schreiben liegen der Fragebogen und ein frankierter Rückantwortumschlag bei.

Achtung: Parallel zu dieser repräsentativen Umfrage steht unter www.chemnitz.de/umweltumfrage die inhaltlich gleiche Umfrage frei zugänglich für alle zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zu der Umweltumfrage, die gerade im Amtsblatt, unter chemnitz.de und in den sozialen Medien kommuniziert wird?

Die Stadt möchte allen Interessierten die Möglichkeit einer Teilnahme an der Umweltumfrage geben, dazu wird auch öffentlich der Fragebogen zur Verfügung gestellt. Beide Umfragen beinhalten die gleichen Fragen.

Wichtig ist aber, dass die angeschriebenen BürgerInnen bitte über www.chemnitz.de/umweltbefragung und ihren Zugangscode teilnehmen, nur dann kann ein repräsentatives Ergebnis erreicht werden.

Wer ist in der Stadtverwaltung Chemnitz zuständig?

Inhaltlich zuständig ist die Abteilung Stadtentwicklung des Stadtplanungsamtes. Sie gehört zum Dezernat 6.

Für die Datenerhebung und den technischen Support ist die kommunale Statistikstelle des Amtes für Informationsverarbeitung zuständig.

Was gibt es bei der Online-Beantwortung zu beachten?

Die ausgewählten Personen haben mit dem Anschreiben einen persönlichen Zugangscode erhalten. Dieses muss auf der Startseite unter www.chemnitz.de/umweltbefragung eingegeben werden.

Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die schon eingegebenen Daten bleiben erhalten. Aber! Sobald der Button "Fragebogen abschicken" betätigt wurde, wird das Kennwort gesperrt. Es ist für die weitere Teilnahme an der Befragung nicht mehr nutzbar.

Welche Bedeutung hat die Buchstabenkombination, die auf dem Anschreiben aufgedruckt ist?

Diese Kennung ist das persönliche Zugangskennwort für die Online-Beantwortung des Fragebogens. Sie wird zur Löschung der persönlichen Daten aus der Stichprobendatei benötigt.

Können meine Antworten mit meinen persönlichen Daten in Verbindung gebracht werden?

Die Stichprobendatei mit den persönlichen Angaben (Name, Adresse und Zugangskennwort) und die Datei mit den Ergebnissen der Erhebung werden strikt voneinander getrennt gespeichert.
Sofort mit Eingang des beantworteten Fragebogens werden die persönlichen Angaben (Name, Adresse, Pseudonym/Zugangskennwort) aus der Stichprobendatei gelöscht. Spätestens nach dem Versenden eines Erinnerungsschreibens werden alle dann noch vorhandenen Namen und Adressdaten aus der Stichprobendatei gelöscht.

Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wer darf sie nutzen? Wo sind die Ergebnisse erhältlich?

Erste Auswertungsergebnisse, die statistisch aufbereitet werden und natürlich ebenso keinerlei Rückschlüsse auf das Antwortverhalten von Einzelpersonen zulassen, werden im Herbst 2021 zur Verfügung stehen. Alle aufbereiteten Ergebnisse werden dann für jedermann verfügbar sein. Sie werden im Internet unter www.chemnitz.de/umweltbefragung veröffentlicht bzw. können in der Abteilung Statistik, Wahlen bezogen werden. Es fallen keine Kosten für den Bezug der (Standard-) Ergebnisse an. Für in Auftrag gegebene Spezialauswertungen fallen Kosten gemäß Entgeltordnung Tarifgruppe 1 Tarifnr. 3.2 an.

Die Weitergabe von Einzeldaten aus der Erhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.