Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Verkehrszeichen: Schaden melden
Verkehrszeichen haben nur rechtliche Wirkung, wenn und solange sie sichtbar aufgestellt sind. Wenn Sie ein beschädigtes Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Chemnitz gesehen haben, bitte wir Sie, dies dem Verkehrs- und Tiefbauamt zu melden, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
Im Sinne von "beschädigt" gelten auch zugewachsene, verwitterte oder beschmierte Verkehrszeichen. Außerdem zählen beklebte oder demolierte bzw. umgefahrene Verkehrszeichen zu den beschädigten Verkehrszeichen. Ebenso können Schäden an Pollern, Geländer und Verkehrsspiegel gemeldet werden.
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.leiteinrichtungen@stadt-chemnitz.de
- § 45 StVO