Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Bauen: Nachweis der ausreichenden Löschwasserbereitstellung beantragen


Zu den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren gehört bis auf wenige Ausnahmefälle der Brandschutznachweis/das Brandschutzkonzept. Darin enthalten sein muss der Nachweis der ausreichenden Löschwasserbereitstellung durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Er beinhaltet Angaben zu den Hydrantenstandorten und zu Durchflussmengen.

Der Ersteller des Brandschutznachweises beantragt diesen Nachweis im Baugenehmigungsamt und stimmt sich gegebenenfalls mit der Feuerwehr Chemnitz ab.

Alternativ sind ab dem 01.05.2021 die Informationen zu den Hydrantenstandorten auch gebührenfrei über den Themenstadtplan auf chemnitz.de abrufbar. Eine kurze Anleitung zum Einstellen der entsprechenden Ansicht im Themenstadtplan finden sie unter "Weitere Informationen".

Downloads

  • 50,60 EUR je Nachweis


Rechtsgrundlage:
Tarifgruppe 4, Tarifnummer 8 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz

  • Rechnung
  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Antrag auf Darstellung des Erschließungszustandes Löschwasser mit Anlage (Original)
  • Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) (Kopie)
    auch aus dem Bauantrag möglich

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Auskunft mit Gebührenbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
  • Sächsische Bauordnung mit Durchführungsverordnung
  • Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz

Gegen den Kostenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Bei der Antragstellung per Fax bitte das Grundstück deutlich leserlich dick umranden.


Löschwasserhydranten: Beschreibung für die Ansicht im Themenstadtplan:

  1. Entweder direkt den Themenstadtplan öffnen und dann weiter bei 4. oder
  2. die Homepage der Stadt Chemnitz öffnen und dann weiter bei 3.
  3. jetzt den Themenstadtplan Chemnitz auswählen
  4. den Inhaltsbaum ganz unten auf der Seite öffnen
  5. Navigationspfad folgen: Zentrale Ver- und Entsorgung -> Löschwasserhydranten
  6. Sichtbarkeit über Augen-Symbol ein- oder ausschalten


Löschwasserhydranten: Hinweise zur Ermittlung der zulässigen Hydranten:

  • Die relevanten Hydranten müssen sich innerhalb von 300m zum beantragten Baugrundstück befinden
  • Gemessen wird nur über öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Fußweg, Park)
  • Achtung: dabei nicht Gleisverläufe überqueren
  • Es sind nur die Hydranten zu verwenden, die sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden
  • Die Angaben im Merkblatt zum "Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung" sind bei der Erstellung des Brandschutznachweises zu beachten.
  • Legende (farbliche Kennzeichnung):
    • rosa: <24 m3/h
    • gelb: 24 m3/h
    • grün: 48 m3/h
    • orange: 96 m3/h
    • blau: 192 m3/h

Ist der Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung schon ausreichend für den Brandschutznachweis im Bauantrag?

Nein, zum Brandschutznachweis gehören noch weitere Angaben, u.a. zu den Rettungswegen, zu Bewegungsflächen für die Feuerwehr, zum Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile.