Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kind an weiterführender Schule (Oberschule oder Gymnasium) anmelden


Grundschüler der Klassenstufe 4 erhalten eine Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule. Die Bildungsempfehlung ist Grundlage für den weiteren Bildungsweg: Oberschule oder Gymnasium. Die Anmeldung hat direkt bei der jeweiligen Schule zu erfolgen.

  • Erteilung Bildungsempfehlung durch Grundschule am:
    09. Februar 2024
  • Anmeldung an Oberschule/Gymnasium bis:
    01. März 2024
  • Bescheid von der aufnehmenden Schule bis:
    15. Mai 2024


Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.

Die Schüler der vierten Klasse erhalten in diesem Schuljahr ihre Bildungsempfehlung am 09. Februar 2024.

Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 01. März 2024 an der gewünschten Oberschule oder Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.

Besucht Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft oder wünschen Sie eine Aufnahme am Gymnasium ohne die entsprechende Bildungsempfehlung, ist eine persönliche Anmeldung vor Ort unter Vorlage aller oben benannten Unterlagen erforderlich, um das Aufnahmeverfahren für Ihr Kind zu besprechen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin an der Erstwunschschule. Die Terminvereinbarung ist auf Grund der Hygieneregeln zwingend erforderlich.
Falls Ihr Kind zurzeit eine Grund- oder Förderschule in freier Trägerschaft besucht, legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz vor.

Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 15. Mai 2024 erteilt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Oberschule Am Hartmannplatz unter "Weitere Informationen"!

Es fallen keine Gebühren an.
  • Anmeldeformular zur Anmeldung an weiterführender Schule (Original)
    Das Formular wird durch die Grundschule ausgereicht.
  • Bildungsempfehlung (Original)
  • Halbjahresinformation Klasse 4 (Kopie)
  • Jahreszeugnis Klasse 3 (Kopie)
    Nur erforderlich bei Anmeldung an einem Gymnasium.
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • ggf. Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf (Kopie)
  • ggf. Nachweis Alleinsorgeberechtigung (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Personensorgeberechtigte/r

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule.

Weitere Hinweise:
  • Das Anmeldeformular ist von beiden Eltern, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, zu unterschreiben.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Oberschule bzw. Gymnasium, welche/s besucht werden soll
Antwortdokumente:
  • Bescheid zur Aufnahme Oberschule bzw. Gymnasium

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • Sächsisches Schulgesetz
  • Schulordnung Grundschulen
  • Schulordnung Ober- und Abendoberschulen
  • Schulordnung Gymnasien
  • VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2022/23

Gegen den Bescheid zur Aufnahme an einer weiterführenden Schule kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden weiterführenden Schule bzw. beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz, einzulegen.
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung an einer Schule nach Wahl.
Auf dem Anmeldeformular sind zwingend ein Zweit- bzw. Drittwunsch anzugeben.
Hinweise:
  • Oberschule "Am Hartmannplatz" Chemnitz (Außenstelle der Unteren Luisenschule -Oberschule-)
    Standort: Hartmannstraße 21, 09113 Chemnitz

    Anmeldung erfolgt auch über Untere Luisenschule -Oberschule-, Fritz-Matschke-Straße 21, 09113 Chemnitz

    Weitere Infos erhalten Sie über die Homepage der Schule.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungsempfehlung Oberschule bzw. Gymasium erteilt?

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird weiterhin erteilt (orientierenden Charakter), wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkundeunterricht 2,0 und besser sowie keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ergeht eine Bildungsempfehlung für die Oberschule.


Kann mein Kind auch ohne Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium angemeldet werden?

Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.

Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch im Zeitraum 05. bis 14. März 2024 vereinbart. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.

Die schriftliche Leistungserhebung findet am 05. März 2024 statt. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.


Zu welchen Zeiten kann ich mein Kind anmelden?

Die Zeiten zur Anmeldung findet man unter https://www.chemnitz.de/ oder auf Nachfrage direkt bei den Schulen.