Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
eID-Karte beantragen
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.
Mit der eID-Karte kann die Online-Ausweisfunktion genutzt und die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden.
Für deutsche Staatsangehörige kann die eID-Karte nicht ausgestellt werden. Ihnen steht die eID-Funktion des Personalausweises zur Verfügung.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält keine biometrischen Merkmale (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke).
Die Antragstellung ist ab 16 Jahren möglich. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
37,00 Euro
Bar, EC-Karte
- Personaldokument (ID-Karte oder Reisepass) (Original)
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich.
- persönliche Abholung während der Sprechzeiten mit Termin,
- Abholung mit Vollmacht (der Erhalt des PIN-Briefes muss auf der Vollmacht erklärt werden),
- wenn vorhanden, ist die alte eID-Karte bei Abholung der neuen vorzulegen,
3 bis 4 Wochen;
nach Herstellung der eID-Karte wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, die eID-Karte liegt dann i.d.R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit.
eID-Karte-Gesetz
Der Verlust der eID-Karten ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen, damit die Online-Ausweis-Funktion gesperrt werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden einer verloren gegangenen eID-Karte mitzuteilen. Die eID-Funktion kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.