Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Ausgleichsleistungen nach Beruflichen Rehabilitierungsgesetz beantragen


Die Ausgleichsleistungen auf Grundlage des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) haben das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe aus der Zeit vom 08. Mai 1945 bis 02. Oktober 1990 (DDR) auszugleichen. Diese Eingriffe hatten zur Folge, dass

  • die Verfolgten ihrem bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten, durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung angestrebten oder einem sozialen gleichwertigen Beruf nicht mehr nachgehen konnten,
  • die Schüler nicht zum Gymnasium, EOS, Hochschulreife oder Abiturprüfung zugelassen wurden oder ihre Ausbildung an der EOS bzw. ihre nicht zur Hochschulreife führende Ausbildung nicht beenden konnten.


Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ausgleichsleistungen erhalten:

  • Der/die Verfolgte und verfolgte Schüler/in muss als solche/r von der zuständigen Rehabilitierungsbehörde anerkannt sein und darüber eine Rehabilitierungsbescheinigung besitzen.
  • Die Verfolgungszeit beträgt mindestens 3 Jahre oder hat bis zum 2. Oktober 1990 angedauert.
  • Bezieht der/die Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, müssen zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Rentenzahlung mehr als 6 Jahren liegen.
  • Der/die Verfolgte bzw. verfolgte Schüler/in ist in seiner wirtschaftlichen Situation besonders beeinträchtigt.


Die Ausgleichsleistungen werden, sofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag erbracht und sind einkommensabhängig.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG einschließlich aller erforderlichen Anlagen (Original)
  • Vollmachten/Anwaltsmandate (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Rehabilitierungsbescheinigung (Kopie)
    Diese wird zwingend benötigt.
  • Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen (Kopie)

    Solche Einnahmen sind z. B.:

    • Entgeltbescheinigungen der letzten 12 Monate
    • Rentenbescheide
    • Einkommenssteuerbescheid
    • Bescheide zu Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe SGB XII


    Die Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Kopie)
    z. B. Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, letzte Mietanpassung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (vollständig und lückenlos) (Kopie)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • formlos per E-Mail
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Formulare vom Antragsteller zu unterschreiben sind, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, reichen Sie die Formulare bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (Kopien) ein.
  • Wir arbeiten nach Bestellsystem, eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
  • Bei formloser Antragstellung werden die Antragsformulare vom Sozialamt übersandt.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:
  • Bescheid

Zustellung:
  • Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post an den Antragsteller bzw. an seinen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter.
  • BerRehaG
  • SGB XII
  • SGB X, SGB I


Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.