Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Liegenschaftskatasterauskunft einholen


Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es besteht aus den Bestandsdaten und den Liegenschaftskatasterakten.

In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen sowie die Bodenschätzungsergebnisse und die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.

Die Liegenschaftskatasterakten bestehen aus den vermessungstechnischen und sonstigen Unterlagen.

Es können mündliche und schriftliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster der Stadt Chemnitz erteilt werden.

Die Verwaltungsgebühren und Auslagen bestimmen sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der jeweils geltenden Fassung.

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides
Bei Auskünften zu Eigentümerdaten ist berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Der Antragsteller
  • ist Eigentümer (Nachweis der Identität z.B. durch Personalausweis)
  • wurde vom Eigentümer bevollmächtigt (Vorweisung der Vollmacht des Eigentümers)
  • hat berechtigtes Interesse entsprechend §11 SächsVermKatG
  • hat sonstiges berechtigtes Interesse
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • im Auftrag

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • formlos per Post
  • formlos per Fax
  • formlos per E-Mail
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
     
  • Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen (Button "Online beantragen").

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Produkt
  • Kostenbescheid


Zustellung:

  • Die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post oder per E-Mail.
  • Die Abgabe der Eigentümerdaten erfolgt persönlich, per Post oder verschlüsselt.
  • bei persönlichem Erscheinen während der Öffnungszeiten sofort
  • bei schriftlichem Antrag ca. 2 Wochen

in der jeweils geltenden Fassung:

  • SächsVermKatG
  • SächsVermKatGDVO
  • SächsVermKoVO
  • SächsDSG
  • SächsVwKG
  • SächsKVZ

Kann man im Vermessungsamt einen Lageplan zum Bauantrag beantragen?

Nein. Dafür sind Planungsbüros oder Vermessungsbüros zuständig.
Im Vermessungsamt erhält man für den Lageplan zum Bauantrag die Eigentümerdaten der Nachbargrundstücke sowie die festgelegten Grenzpunkte nach SächsVermKatGDVO entsprechend Erfordernis SächsBO.

Wo kann man eine Grenz- bzw. Gebäudevermessung beantragen?

Eine Grenz- bzw. Gebäudevermessung kann man bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragen.

Unter der folgenden Internet-Seite des GeoSN ist eine Übersicht über alle zugelassenen ÖbVI in Sachsen zu finden: :
https://www.geosn.sachsen.de/oebvi-standorte-in-der-karte-4558.html


Worin besteht der Unterschied zwischen Vermessungsamt und Liegenschaftsamt?

Das Städtische Vermessungsamt führt nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz das Liegenschaftskataster der Stadt Chemnitz.

Das Städtische Liegenschaftsamt verwaltet die im Eigentum der Stadt Chemnitz befindlichen Flurstücke.