Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kind für die Grundschule anmelden


Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.

Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt: Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan

Ablauf der Anmeldung

  • Vorjahr der Einschulung
    • Mai
      Das Schulamt gibt die Anmeldetermine (Ort und Zeit) und den zuständigen Schulbezirk im Amtsblatt, Internet sowie durch einen Aushang in den Kindertagesstätten, in den kommunalen Grundschulen und in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz bekannt.
    • 24. und 29. August 2023 (jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr)
      Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies bis 15. September 2023 einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen.
       
    • September 2023 bis 31. Januar 2024
      Für die angemeldeten Kinder findet in diesem Zeitraum die (ärztliche sowie pädagogische) Schuluntersuchung statt.

      Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz. (§ 4 Abs. 2 Schulordnung Grundschulen)

Es fallen keine Gebühren an.
  • Anmeldeformular zur Aufnahme in die Grundschule (Original)
    Das Anmeldeformular für das Anmeldeverfahren ist auf dieser Seite unter "Formulare" abrufbar bzw. in den kommunalen Grundschulen und im Schulamt erhältlich.
  • gültiger Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers (Original)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Original)

    Nur erforderlich, wenn ein solches besteht, z.B. Scheidungsurteil, Negativattest des Jugendamtes.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Personensorgeberechtigte


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Weitere Hinweise:

  • Das Anmeldeformular ist von beiden Elternteilen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, zu unterschreiben.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Grundschulen im zuständigen Schulbezirk

Antwortdokumente:

  • Bescheid zur Aufnahme in die Grundschule


Zustellung:

  • per Post


Rechtsbehelfe:

  • Gegen den Bescheid zur Aufnahme in die Grundschule kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
  • Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Grundschule bzw. beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz, einzulegen.

Kann mein Kind eingeschult werden, wenn es nach dem 30.06. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet?

Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können von den Eltern in der Grundschule angemeldet werden (vorzeitige Einschulung).

Kinder, die nach dem 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag (formlos, schriftlich) der Eltern bis 15.03. zum Anfang des Schuljahres aufgenommen werden ("kann"-Einschulung, je nach geistigem und körperlichem Entwicklungsstand).


Muss mein Kind an einer kommunalen Grundschule (Stadt Chemnitz) angemeldet werden, wenn die Einschulung an einer Grundschule in freier Trägerschaft erfolgen soll?

Eine zusätzliche Anmeldung an einer kommunalen Grundschule ist nicht notwendig. Jedoch ist die Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft einer kommunalen Grundschule innerhalb des zuständigen Schulbezirkes bis 15. September des Jahres vor der Einschulung schriftlich mitzuteilen.


Muss mein Kind an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden, wenn die Einschulung an einer Grundschule außerhalb vom Schulbezirk gewünscht wird?

Bei einem Einschulungswunsch außerhalb des Schulbezirks (bzw. außerhalb von Chemnitz) ist nach der Anmeldung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk ein begründeter formloser Ausnahmeantrag bis spätestens 15. Februar an der gewünschten Grundschule zu stellen.

Muss mein Kind bei einem geplanten Um- und Wegzug im Schulbezirk angemeldet werden?

Bei einem geplanten Um- und Wegzug nach den Anmeldeterminen ist dennoch die Anmeldung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk vorzunehmen (sowie Information an Grundschule über geplanten Wegzug).

Die Zuordnung des Schulbezirks erfolgt entsprechend der Wohnanschrift (Hauptwohnsitz) des Kindes zum Zeitpunkt der Anmeldung.


Wer vergibt die Termine für die Schuluntersuchung?

Die Untersuchungstermine vergibt der Schulleiter in Abstimmung mit dem Jugendärztlichen Dienst (zum Anmeldetermin bzw. per Post).