Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sportbefreiung beantragen
Aufgrund von länger als 4 Wochen andauernden Erkrankungen/Verletzungen der Schüler stellt das Gesundheitsamt auf Antrag Bescheinigungen aus, die als Teilbefreiung von der Schulpflicht eine hoheitliche Aufgabe darstellen. Sie können als Teil- oder Vollsportbefreiung ausgegeben werden, Grundlage ist die Diagnose und Empfehlung des behandelnden Arztes. Eine Befreiung von der Benotung wird nicht ausgestellt.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.
Für Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen: 15 Euro.
- Erfassungsbogen Sportbefreiung (Formular)
- Schweigepflichtentbindung (Formular)
- Befundunterlagen des behandelnden Arztes (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Schweigepflichtentbindung muss von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Ansonsten ist eine Kopie des Nachweises des alleinigen Sorgerechts oder eine Vollmacht des anderen Personensorgeberechtigten beizufügen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5334 (Frau Klügel)
- Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- DSGVO,
- Schulbesuchsordnung,
- VwV Schulsport,
- StGB,
- BOÄ,
- BGB,
- SächsGDG,
- VwVfG,
- SächsVwKostG
Datenschutzrechtliche Informationen "Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht" müssen beachtet werden. Kenntnisnahme wird mit Einreichung des Erfassungsbogens bestätigt.
"Handreichung für den Arzt" sollte dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.
www.chemnitz.de/vorsorgeuntersuchungen