Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Sportbefreiung beantragen


Aufgrund von länger als 4 Wochen andauernden Erkrankungen/Verletzungen der Schüler stellt das Gesundheitsamt auf Antrag Bescheinigungen aus, die als Teilbefreiung von der Schulpflicht eine hoheitliche Aufgabe darstellen. Sie können als Teil- oder Vollsportbefreiung ausgegeben werden, Grundlage ist die Diagnose und Empfehlung des behandelnden Arztes. Eine Befreiung von der Benotung wird nicht ausgestellt.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.

Für Schüler, die eine Schule in öffentlicher Trägerschaft besuchen: kostenfrei (Übernahme durch Freistaat).

Für Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen: 15 Euro.
Rechnung wird mit im Brief verschickt bei Kindern, die eine freie Schule besuchen
  • Erfassungsbogen Sportbefreiung (Formular)
  • Schweigepflichtentbindung (Formular)
  • Befundunterlagen des behandelnden Arztes (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Schweigepflichtentbindung muss von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Ansonsten ist eine Kopie des Nachweises des alleinigen Sorgerechts oder eine Vollmacht des anderen Personensorgeberechtigten beizufügen.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5334 (Frau Klügel)
Antwortdokumente:
  • Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • DSGVO,
  • Schulbesuchsordnung,
  • VwV Schulsport,
  • StGB,
  • BOÄ,
  • BGB,
  • SächsGDG,
  • VwVfG,
  • SächsVwKostG

Datenschutzrechtliche Informationen "Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht" müssen beachtet werden. Kenntnisnahme wird mit Einreichung des Erfassungsbogens bestätigt.

"Handreichung für den Arzt" sollte dem behandelnden Arzt vorgelegt werden.

www.chemnitz.de/vorsorgeuntersuchungen

Warum muss ich eine Schweigepflichtentbindung ausfüllen?

Für eventuelle Rücksprachen der Jugendärzte mit dem behandelnden Arzt. (VwV Schulsport)

Muss ich der Schule Diagnosen mitteilen?

Nein. Auf der Sportbefreiung stehen keine Diagnosen. Die Mitteilung der Diagnosen und Empfehlungen ist jedoch freiwillig und dient einer optimalen Förderung des Kindes.

Muss der Schüler persönlich im Gesundheitsamt erscheinen?

Nein. Entscheidung erfolgt nach Aktenlage.

Mein Kind wohnt in Chemnitz und besucht eine Schule außerhalb bzw. umgekehrt. Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Das Gesundheitsamt, in dessen Gebietskörperschaft sich die Schule befindet.