Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Begrüßungsgeld beantragen


Die Stadt Chemnitz zahlt allen Studierenden, die im Jahr 2024 erstmalig ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in Chemnitz begründet haben, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Haupt- oder alleinige Wohnung in Chemnitz erstmalig im Jahr 2024 begründet wurde und am Stichtag 31.12.2024 in Chemnitz eingetragen sein muss (ein Wegzug von Chemnitz vor 2024 und Wiederzuzug im Jahr 2024 berechtigt nicht zur Antragstellung).

Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge mit entsprechendem Studiennachweis. Bei Abgabe oder Zusendung von Anträgen mit unvollständigen oder falschen Nachweisen kann ggf. auch keine Erstattung erfolgen.

Die Zahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt grundsätzlich über die im Formular anzugebende Bankverbindung. Nachträgliche Änderungen zur Bankverbindung sind schriftlich mitzuteilen. Bei fehlender Angabe zur Bankverbindung oder fehlerhafter Bankverbindung kann keine Auszahlung vorgenommen werden.

Unrechtmäßig gezahltes Begrüßungsgeld wird zurück gefordert.

Die Antragstellung ist bis zum 31.03.2025 möglich. Anträge, die nach dem 31.03.2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt!

Hinweis: Bei Bezug einer Wohnung in Chemnitz müssen Sie sich unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung in der Meldebehörde Chemnitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Bitte senden Sie den Antrag ausschließlich per Post zurück an Stadt Chemnitz, Meldebehörde, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Einmalzahlung von Begrüßungsgeld (Original)
  • Immatrikulationsbescheinigung (Original)
    Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2024 bzw. Wintersemester 2024/2025.

    Bitte beachten:
    Bescheinigungen nach § 9 BAföG, Studienverlaufsbescheinigungen und Datenkontrollblätter werden nicht anerkannt
    .
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post

Hilfe bei der Beantragung:
Sind die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt, wird der Betrag direkt an die im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen. Ein gesondertes Schreiben erfolgt nicht.

Für die Bearbeitung der Anträge muss der Zeitraum bis Ende Juni 2025 eingeplant werden.