Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Begrüßungsgeld beantragen
Die Stadt Chemnitz zahlt allen Studierenden, die im Jahr 2024 erstmalig ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in Chemnitz begründet haben, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Haupt- oder alleinige Wohnung in Chemnitz erstmalig im Jahr 2024 begründet wurde und am Stichtag 31.12.2024 in Chemnitz eingetragen sein muss (ein Wegzug von Chemnitz vor 2024 und Wiederzuzug im Jahr 2024 berechtigt nicht zur Antragstellung).
Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge mit entsprechendem Studiennachweis. Bei Abgabe oder Zusendung von Anträgen mit unvollständigen oder falschen Nachweisen kann ggf. auch keine Erstattung erfolgen.
Die Zahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt grundsätzlich über die im Formular anzugebende Bankverbindung. Nachträgliche Änderungen zur Bankverbindung sind schriftlich mitzuteilen. Bei fehlender Angabe zur Bankverbindung oder fehlerhafter Bankverbindung kann keine Auszahlung vorgenommen werden.
Unrechtmäßig gezahltes Begrüßungsgeld wird zurück gefordert.
Die Antragstellung ist bis zum 31.03.2025 möglich. Anträge, die nach dem 31.03.2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt!
Hinweis: Bei Bezug einer Wohnung in Chemnitz müssen Sie sich unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung in der Meldebehörde Chemnitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Bitte senden Sie den Antrag ausschließlich per Post zurück an Stadt Chemnitz, Meldebehörde, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz.
Downloads
- Antrag auf Einmalzahlung von Begrüßungsgeld (Original)
-
Immatrikulationsbescheinigung
(Original)
Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2024 bzw. Wintersemester 2024/2025.
Bitte beachten:
Bescheinigungen nach § 9 BAföG, Studienverlaufsbescheinigungen und Datenkontrollblätter werden nicht anerkannt.
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Für die Bearbeitung der Anträge muss der Zeitraum bis Ende Juni 2025 eingeplant werden.