Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Prostituiertenschutzgesetz


Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht eine Anmeldung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie eine Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe (Bordelle auch gewerbliche Zimmervermietung und Terminwohnungen, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsvermittlung und Organisation und Veranstaltung von Prostitutionsveranstaltungen) vor.

Das vollständige Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der rechten Seite unter sonstige Downloads

Die Anmeldungen müssen in den Kommunen bzw. Landratsämtern vorgenommen werden, auf deren Gebiet die sexuelle Dienstleistung hauptsächlich durchgeführt wird. Da Prostitution in Sachsen nur in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern stattfinden darf, betrifft dies neben Dresden, Leipzig und Chemnitz auch Görlitz, Zwickau und Plauen. In diesen Städten ist es möglich, sich anzumelden.

Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird nach § 10 ProstSchG seit 1. Juli 2017 eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz durchgeführt. Die Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Prostituierte, die unter 21 Jahre alt sind aller sechs Monate.
Die Behörde stellt zwei Bescheinigungen (mit Aliasname und mit bürgerlichem Name) über die durchgeführte Beratung aus. Diese benötigen sie zur Anmeldung im Ordnungsamt.
Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Der schriftliche Nachweis der gesundheitlichen Beratung muss dazu vorgelegt werden.

Für die Umsetzung ist die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen (STI) und HIV/Aids, 2. Etage, Zimmer 216, Tel. 0371 488-5361, 09111 Chemnitz, Am Rathaus 8, zuständig. Die Beratung ist kostenlos.

Sprechzeiten für die Beratung nach § 10 Prostitutionsschutzgesetz:
Mo. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr mit vorher vereinbartem Termin

Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Vorsorgeuntersuchungen nach § 19 Infektionsschutzgesetz von Anbietern/innen sexueller Dienstleistungen sind weiterhin anonym und kostenlos möglich.

Vollzug § 12 Prostituiertenschutzgesetz
Wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er

  • eine Prostitutionsstätte betreibt,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt

bedarf einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und hat die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung vorzunehmen.
Die Formulare und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie bei der unter Antragstellung zuständigen Behörde.

Es ist eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen.

Beantragung:

  • Ordnungsamt
    Abt. Gewerbe, Marktwesen
    Sachgebiet Erlaubniserteilung, Gewerbeanzeigen
    Düsseldorfer Platz 1
    09111 Chemnitz

    Zugang über Düsseldorfer Platz
    3. OG nach dem Eingang rechtsseitig
    Zimmer 3.080

     
  • Telefon:
    0371 488-3127 (Zimmer 3.080)
    0371 488-3125 (Zimmer 3.080)

    Sie können auch einen Termin vereinbaren.
     
  • Sprechzeiten:
    Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
     
  • Erreichbarkeit:
    Bus und Straßenbahn Haltestelle: Zentralhaltestelle
  • Prostituiertenschutzgesetz
  • Prostitutionsanmeldeverordnung
  • Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz