Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht eine Anmeldung für Sexarbeitende, sowie eine Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte (u. a. Bordelle - auch gewerbliche Zimmervermietung und Terminwohnungen, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsvermittlung und Organisation und Veranstaltung von Prostitutionsveranstaltungen) vor.
Das vollständige Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der rechten Seite unter sonstige Downloads.
Die ersten Anmeldungen müssen in den Kommunen bzw. Landratsämtern vorgenommen werden, auf deren Gebiet die sexuelle Dienstleistung hauptsächlich durchgeführt wird. Da Prostitution in Sachsen nur in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern stattfinden darf, betrifft dies neben Dresden, Leipzig und Chemnitz auch Görlitz, Zwickau und Plauen. In diesen Städten ist es möglich, sich anzumelden.
Schritt 1: Amt für Gesundheit und Prävention
Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird nach § 10 ProstSchG eine gesundheitliche Beratung durch das Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz durchgeführt.
Die Behörde stellt zwei Bescheinigungen (bürgerlicher Name + Aliasname) über die durchgeführte Beratung aus. Beide Bescheinigungen müssen im Ordnungsamt zur Anmeldung vorgelegt werden.
Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen (so auch Escort, Domina, Erotik- oder Tantramassage).
Gültigkeit der Bescheinigungen:
- unter 21 Jahre: 6 Monate
- ab 21 Jahre: 12 Monate
Kontakt:
Beratungsstelle sexuelle Gesundheit im Amt für Gesundheit und Prävention, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz - 2. Etage links, Zi. 222
Die Beratung ist kostenlos.
Mitzubringen ist ein Ausweisdokument oder Passersatzdokument.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 09:30 – 11:00 Uhr und
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
mit vorher vereinbartem Termin unter Tel.: 0371 488-5361 oder E-Mail: beratung.sexuelle.infektion@stadt-chemnitz.de
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen nach § 19 Infektionsschutzgesetz von Anbieter*innen sexueller Dienstleistungen sind weiterhin anonym und kostenlos möglich. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Weiterführende Informationen:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/gesundheit/beratungen-und-hilfen/beratung-bei-sexuell-uebertragbaren-infektionen/index.html
Schritt 2: Ordnungsamt
Erst nachdem Schritt 1 erfolgt ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Ordnungsamt zur Anmeldung der Tätigkeit.
Diese Anmeldung muss nach § 3 ProstSchG durch persönliche Vorsprache erfolgen, da im Rahmen dieser eine weitere Beratung unter anderem zur Rechtslage, zur Absicherung im Krankheitsfall sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen erfolgt.
Davon getrennt bedarf einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Weiterhin ist für die benannten Fälle die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung zu beachten.
Die Formulare und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie unter den folgenden Kontaktdaten. Auch in diesen Fällen ist eine vorherige Terminvereinbarung unerlässlich.
Kontakt:
Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, Sachgebiet Gewerbe
Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz
Zugang über Düsseldorfer Platz 3. OG nach dem Eingang rechtsseitig Zimmer 3.080
Sprechzeiten:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung wie folgt
Telefon: 0371 488-3127 oder 0371 488-3125 (Zimmer 3.080)
Montags und freitags: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstags und donnerstags: 08:30 bis 18:00 Uhr
Erreichbarkeit: Bus und Straßenbahn - Haltestelle: Zentralhaltestelle
Beantragung:
- Ordnungsamt
Abt. Gewerbe, Marktwesen
Sachgebiet Erlaubniserteilung, Gewerbeanzeigen
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Zugang über Düsseldorfer Platz
3. OG nach dem Eingang rechtsseitig
Zimmer 3.080
- Telefon:
0371 488-3127 (Zimmer 3.080)
0371 488-3125 (Zimmer 3.080)
Sie können auch einen Termin vereinbaren.
- Sprechzeiten:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
- Erreichbarkeit:
Bus und Straßenbahn Haltestelle: Zentralhaltestelle
- Prostituiertenschutzgesetz
- Prostitutionsanmeldeverordnung
- Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz