Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kultur: Förderung von Maßnahmen aus dem 'Jugendkulturfonds' beantragen
Gegenstand der Förderung aus dem 'Jugendkulturfonds' sind in sich geschlossene Projekte und Veranstaltungen der soziokulturellen Jugendarbeit, soziokulturelle Projekte und Veranstaltungen mit generationsübergreifendem, inklusivem und integrativem Charakter, in denen die Zielgruppen Kinder und Jugendliche vorrangig berücksichtigt werden. Vorrang erhalten neue Projekte von Jugendlichen oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte.
Formulare
- Antrag Jugendkulturfonds (Original)
-
Satzung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt. -
Aktueller Vereinsregisterauszug
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt. -
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4121
- E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de
- Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.