Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Unterhaltsangelegenheiten
Beratung und Unterstützung in allen Unterhaltsfragen und -angelegenheiten für minderjährige Kinder und Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
Beratung über Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs erhalten der sorgeberechtigte Elternteil bzw. der unterhaltsberechtigte Jugendliche mit Wohnsitz in Chemnitz.
Neben der Ermittlung der Unterhaltshöhe ist auch das Ausfertigen von Unterhaltsurkunden möglich.
Bearbeitung, Verlauf und Entscheidung in Unterhaltsangelegenheiten sind immer individuell auf die persönliche Situation bezogen und können nicht verallgemeinert werden.
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Antrag auf Beratung/Unterstützung
(Original)
vom Unterhaltsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Telefonischer Erstkontakt kann von Vorteil sein (grundlegende Abfrage/Aussage möglich).
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Telefonat vorab oder schriftlicher Antrag
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5940
- Fax: 0371 488-5194
- E-Mail: jugendamt.beistandschaft@stadt-chemnitz.de
- BGB (privatrechtliche Vorschriften)
- Flyer Abstammungsrecht/Unterhaltsrecht
- Unterhaltsleitlinien und die Unterhaltstabellen des Oberlandesgerichts Dresden
Die Flyer liegen im Foyer des Moritzhofs, Bahnhofstraße 53, und in der Auslage des Jugendamtes in der 4. Etage aus.