02.05.2024
Pressemitteilung 305

Anmeldung der Schulanfänger:innen für das Schuljahr 2025/26


Am 8. und 13. August 2024, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Die Anmeldung findet am Donnerstag, 8. August, und Dienstag, 13. August, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt. Die derzeit gültige Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke sind unter www.chemnitz.de/schulanmeldung einsehbar.

Möchten Eltern ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden, ist dies bis zum 15. September 2024 einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldetermine für die Grundschulen in freier Trägerschaft sind direkt dort zu erfragen.

Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de/schulanmeldung sowie im Schulamt und in den kommunalen Grundschulen)
  • gültiger Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers (Original)
  • bei alleinigem Sorgerecht ist dessen Nachweis erforderlich (Original)

Die Grundschulsuche kann unter www.chemnitz.de/schulanmeldung im interaktiven Stadtplan durch die Eingabe der Wohnanschrift vereinfacht werden.
Auch aktuelle Schulwegpläne mit Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen sind ebenfalls im interaktiven Stadtplan abrufbar.

Aktuelle Auslagerungen von Schulen in Ausweichgebäude sind unter www.chemnitz.de/grundschulen einsehbar.


Schulaufnahmeuntersuchung – Terminbuchung ab sofort möglich

Neben der Schulanmeldung steht für alle künftigen Schulkinder die Schulaufnahmeuntersuchung an. Dabei wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Auch für Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind, ist eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung erforderlich.

Die Untersuchung findet im Amt für Gesundheit und Prävention, Am Rathaus 8, auf der 3. Etage statt und dauert insgesamt 60 Minuten.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Untersuchungstermine stehen ab August zur Wahl.

Die Terminbuchung ist ab sofort und ausschließlich über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich: www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung

Weitere Hinweise zur Schulaufnahmeuntersuchung

 

Bei Fragen und Problemen steht die Behörden-Servicenummer 115 zur Verfügung.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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