Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen


rotes KennzeichenRote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler zugeteilt werden.

Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung besteht aus dem Unterscheidungszeichen und einer Ziffernfolge, beginnend mit 06.

176,80 Euro

Bar, EC-Karte
  • Antrag (Original)
    Der Antrag ist mit Begründung des Bedarfs schriftlich einzureichen.
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (Original)
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
    Nur erforderlich bei juristischen Personen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (speziell für rote Kennzeichen)
    Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer (Original)
    max. 2 Monate alt
  • Nachweis über den Standort des Gewerbegrundstückes
    Der Nachweis über den Standort des Gewerbegrundstückes kann mittels Grundbuchauszug, Miet- oder Pachtvertrag des Eigentümers oder Flurkarte mit eingezeichneter Betriebsfläche erfolgen.
  • Bestätigung des Baugenehmigungsamtes der Stadt Chemnitz zur Gewerbeausübung auf dem Gewerbegrundstück
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand) für den Gewerbetreibenden bzw. Geschäftsführer (Original)
  • Bescheinigung der Krankenkasse(n) über die fristgemäße Abführung der Kassenbeiträge (Original)
    Nur erforderlich, wenn Arbeiternehmer beschäftigt sind.
  • Nachweis über die Zulassung von Fahrzeugen (Kopie)
    Nur erforderlich bei einem Antragsteller mit Einzelgewerbe. Es ist nachzuweisen, dass mindestens ein Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen auf den Namen des Gewerbetreibenden zugelassen ist. Das/ die amtlichen Kennzeichen sind der Kfz-Zulassungsbehörde zu nennen.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Hilfe bei der Beantragung:

30 Minuten (nach Terminvereinbarung)
  • § 41  FZV
Bei der Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird der Antrag geprüft. Es erfolgt keine sofortige Zuteilung des Kennzeichens.

Der jährliche Steuersatz für das Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beträgt bei ausschließlicher Verwendung für Krafträder 46,00 Euro bzw. 191,00 Euro für alle anderen Fahrzeugarten.