Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Chemnitz ist bemüht, ihre Webseiten in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.chemnitz.de veröffentlichte Internetseite der Stadt Chemnitz.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- einzelne PDF-Dokumente (Berichte, Amtsblatt und andere)
- Zeitbasierte Medien (teilweise keine Text-Alternativen und Untertitel für Videos)
Der redaktionelle Teil des Amtsblattes steht barrierefrei als Word-Dokument zum Download zur Verfügung. Berichte und Broschüren werden bei der nächsten Überarbeitung in barrierefreie Formate überführt.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
- Untertitelung der Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen
Die Nachbearbeitung der Stadtratssitzung zur Gewährleistung der verständlichen und korrekten Untertitelung nimmt mehrere Stunden in Anspruch und es entstehen nicht unerhebliche Kosten. Die Sitzung steht nur bis nächsten Sitzung online zu Verfügung, das betrifft in der Regel einen Zeitraum von ca. vier Wochen.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe gebraucht werden
- Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
- Live-Streaming als Audio oder Video
- Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird (Beispiel Baustelleninformation). Dort wird eine genaue Lokalisierung der Verkehrseinschränkung angegeben.
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage eigener Prüfung am 18. September 2020 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
internet@stadt-chemnitz.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
Webseite: https://www.inklusion.sachsen.de