Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Asylbewerber: Krankenbehandlungsschein beantragen


Asylbewerber benötigen zur Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder Vorsprache in der Internationalen Praxis am Klinikum Chemnitz (Asylpraxis) einen Krankenbehandlungsschein.

Es fallen keine Kosten an.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Betreuer/ Sozialarbeiter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • formlos per Telefon
  • formlos per E-Mail
  • schriftlich per Post
  • im Notfall: durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten

Hilfe bei der Antragstellung:

Antwortdokumente:

  • Krankenbehandlungsschein


Zustellung:

  • REGELFALL:
    In der Regel erhält der Asylbewerber seinen Krankenbehandlungsschein bei Vorsprache im Sozialamt oder postalisch. Wenn die Ausstellung eines Behandlungsscheines für einen Facharzt erforderlich ist, kann es zu einer vorherigen Notwendigkeitsprüfung kommen (keine sofortige Ausstellung des Scheines).
  • AUSNAHME:
    Postalische Zusendung direkt an den behandelnden Arzt (evtl. vorab per Fax)
  • bei persönlicher Vorsprache erfolgt in der Regel eine sofortige Aushändigung
  • bei postalischer Abforderung durch den Asylbewerber bzw. durch einen niedergelassenen Arzt oder der Internationalen Praxis am Klinikum Chemnitz (Asylpraxis) dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis vier Werktage zzgl. Postweg

§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz

Allgemeine Information zur Internationalen Praxis

Folgende Fachgebiete sind in der Internationalen Praxis Chemnitz vertreten:
  • Allgemeinmedizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Welche Leistungen bekommen Sie dort?
Die Ärzte
  • untersuchen und behandeln Patienten mit akuten Krankheiten oder Schmerzen
  • verschreiben Medikamente, Verbandmaterial und andere Hilfsmittel, die das Gesundwerden unterstützen
  • versuchen mit speziellen Untersuchungen das Entstehen neuer Krankheiten zu verhindern (Prävention)
  • führen U-Untersuchungen, Impfungen und die Überprüfung der Kindergartentauglichkeit durch
  • übernehmen Schwangerschaftsvorsorge und Krebsvorsorge

Durch das interkulturelle Praxisteam, welches deutsch, arabisch, englisch, französisch und spanisch spricht, sowie die Möglichkeit des Videodolmetschens wird die Versorgung sprach- und kultursensibel gestaltet.

Sprechzeiten:
Montag: 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
außer an Brücken- und Feiertagen sowie 24. Dezember und 31. Dezember

hausärztliche und kinderärztliche Akut-Sprechstunde:
Montag – Freitag 08:00 – 09:30 Uhr
Patienten mit akuten Beschwerden können sich ohne Termin täglich in dieser Zeit vorstellen. Die Behandlung während der Akut-Sprechstunde ist pro Patient knapp bemessen.

Telefonische Terminvergabe
wochentäglich 12:00 – 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0371 26212960 einen Termin für:
  • längerfristig bestehende Beschwerden
  • Blutentnahmen, Allergietestungen o.ä.
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen
  • Tauglichkeitsuntersuchungen
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117).

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst (Telefonnummer 112).

Anschrift
Flemmingstraße 4 (Frauen- und Kinderklinik), 09116 Chemnitz

Anfahrt mit dem Bus
Linie 31 ab Zentralhaltestelle - Richtung Flemmingstraße - Haltestelle Frauen- und Kinderklinik

Anfahrt mit dem Auto
parken begrenzt entlang der Flemmingstraße, teilweise mit Parkuhr;
Besucherparkplätze an der Flemmingstraße 2 (Nähe Haupteingang und Eingang Haus 3)

Die Internetseite der Internationalen Praxis finden Sie hier:
https://www.kvs-sachsen.de/buerger/internationale-praxen-der-kv-sachsen/internationale-praxis-chemnitz/

Dort finden Sie auch die Flyer mit allen Informationen der Internationalen Praxis in den Sprachen englisch, französisch, albanisch, arabisch, kurdisch-kumanci, kurdisch-sorani, Pashto, russisch, serbokroatisch, urdu und dari.

Wie lang ist ein Krankenbehandlungsschein gültig?

Dieser ist für das jeweilige Quartal ausgestellt. Nach Quartalsende ist ein neuer Schein erforderlich.

Was ist, wenn der Asylbewerber keinen Behandlungsschein zur Behandlung vorweisen kann?

Regelfall:
Grundsätzlich ist ohne einen gültigen Behandlungsschein keine Behandlung durch den Arzt möglich. Der Asylbewerber muss an das Sozialamt verwiesen werden.

Ausnahme:
In Ausnahmefällen (Akutfälle) bzw. bei Behandlung durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder Notärzte kann dieser auch telefonisch durch den behandelnden Arzt abgefordert werden.

Wo befindet sich die Internationale Praxis am Klinikum Chemnitz (Asylpraxis) und wie ist die Telefonnummer?

siehe Rubrik "Weitere Informationen"

Wie erreiche ich die Internationale Praxis und wie sind die Öffnungszeiten?

siehe Rubrik "Weitere Informationen"