Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Asylbewerber: Krankenbehandlungsschein beantragen
Asylbewerber benötigen zur Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder Vorsprache in der Internationalen Praxis am Klinikum Chemnitz (Asylpraxis) einen Krankenbehandlungsschein.
- Antragsteller persönlich
- Betreuer/ Sozialarbeiter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- formlos per Telefon
- formlos per E-Mail
- schriftlich per Post
- im Notfall: durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Antragstellung:
- Telefon: 115
- Fax: +49 371 488 5595
- E-Mail: sozialamt.asylblg@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Krankenbehandlungsschein
Zustellung:
- REGELFALL:
In der Regel erhält der Asylbewerber seinen Krankenbehandlungsschein bei Vorsprache im Sozialamt oder postalisch. Wenn die Ausstellung eines Behandlungsscheines für einen Facharzt erforderlich ist, kann es zu einer vorherigen Notwendigkeitsprüfung kommen (keine sofortige Ausstellung des Scheines).
- AUSNAHME:
Postalische Zusendung direkt an den behandelnden Arzt (evtl. vorab per Fax)
- bei persönlicher Vorsprache erfolgt in der Regel eine sofortige Aushändigung
- bei postalischer Abforderung durch den Asylbewerber bzw. durch einen niedergelassenen Arzt oder der Internationalen Praxis am Klinikum Chemnitz (Asylpraxis) dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis vier Werktage zzgl. Postweg
§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz
Folgende Fachgebiete sind in der Internationalen Praxis Chemnitz vertreten:
- Allgemeinmedizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Welche Leistungen bekommen Sie dort?
Die Ärzte
- untersuchen und behandeln Patienten mit akuten Krankheiten oder Schmerzen
- verschreiben Medikamente, Verbandmaterial und andere Hilfsmittel, die das Gesundwerden unterstützen
- versuchen mit speziellen Untersuchungen das Entstehen neuer Krankheiten zu verhindern (Prävention)
- führen U-Untersuchungen, Impfungen und die Überprüfung der Kindergartentauglichkeit durch
- übernehmen Schwangerschaftsvorsorge und Krebsvorsorge
Durch das interkulturelle Praxisteam, welches deutsch, arabisch, englisch, französisch und spanisch spricht, sowie die Möglichkeit des Videodolmetschens wird die Versorgung sprach- und kultursensibel gestaltet.
Sprechzeiten:
Montag: | 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
außer an Brücken- und Feiertagen sowie 24. Dezember und 31. Dezember |
hausärztliche und kinderärztliche Akut-Sprechstunde:
Montag – Freitag | 08:00 – 09:30 Uhr |
Telefonische Terminvergabe
wochentäglich | 12:00 – 13:00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0371 26212960 einen Termin für:
- längerfristig bestehende Beschwerden
- Blutentnahmen, Allergietestungen o.ä.
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Tauglichkeitsuntersuchungen
Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst (Telefonnummer 112).
Anschrift
Flemmingstraße 4 (Frauen- und Kinderklinik), 09116 Chemnitz
Anfahrt mit dem Bus
Linie 31 ab Zentralhaltestelle - Richtung Flemmingstraße - Haltestelle Frauen- und Kinderklinik
Anfahrt mit dem Auto
parken begrenzt entlang der Flemmingstraße, teilweise mit Parkuhr;
Besucherparkplätze an der Flemmingstraße 2 (Nähe Haupteingang und Eingang Haus 3)
Die Internetseite der Internationalen Praxis finden Sie hier:
https://www.kvs-sachsen.de/buerger/internationale-praxen-der-kv-sachsen/internationale-praxis-chemnitz/
Dort finden Sie auch die Flyer mit allen Informationen der Internationalen Praxis in den Sprachen englisch, französisch, albanisch, arabisch, kurdisch-kumanci, kurdisch-sorani, Pashto, russisch, serbokroatisch, urdu und dari.
Wie lang ist ein Krankenbehandlungsschein gültig?
Was ist, wenn der Asylbewerber keinen Behandlungsschein zur Behandlung vorweisen kann?
Grundsätzlich ist ohne einen gültigen Behandlungsschein keine Behandlung durch den Arzt möglich. Der Asylbewerber muss an das Sozialamt verwiesen werden.
Ausnahme:
In Ausnahmefällen (Akutfälle) bzw. bei Behandlung durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder Notärzte kann dieser auch telefonisch durch den behandelnden Arzt abgefordert werden.