Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Asylbewerber: Übersetzungsleistungen
Asylbewerber benötigen i.d.R. zur Bewältigung aller Lebenslagen Unterstützung bei der Verständigung. Dafür kann man sich vereidigten Dolmetschern und Sprachmittlern bedienen.
- Dolmetscher (vereidigt und kostenpflichtig) NUR! bei wichtigen Terminen
- Wichtige Arzttermine oder Klinikgespräche z.B. vor OP, schwierige Schwangerschaft etc.
- Aussprechen von Hausverbot
- Finanzierung kann im Einzelfall und nach vorheriger Prüfung und Bestätigung über das Sozialamt erfolgen
- Wer stellt bei Verwaltungsvorgängen, z.B. Asylverfahren den Dolmetscher?
- bei Asylverfahren im BAMF das Bundesamt
- bei anderen Verwaltungsvorgängen gilt, dass der Asylbewerber sich selbst um einen Sprachmittler kümmern muss
- seitens der Verwaltung ist es NICHT möglich, pauschal Dolmetscher oder Sprachmittler bereit zu halten
- SprInt Chemnitz (ehemals Sprachmittlerpool) des AGIUA e.V.:
- allgemeine Arztbesuche
- Klärung div. Angelegenheiten auch im häuslichen Bereich möglich
- Die Kosten einer Übersetzung betragen 25 € für die ersten beiden Stunden. Jede weitere begonnene Stunde kostet zusätzlich 10 €.
- die Person, die den Sprachmittler anfordert ist verpflichtet, die Gebühr zu bezahlen
- Asylbewerber müssen den Sprachmittler persönlich beim AGIUA e.V. bestellen und gleich vor Ort bezahlen
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Klienten einen Sprachmittler 1. online bestellen und 2. sich eine Rechnung zusenden lassen. - Alle wichtigen Infos dazu: https://www.agiua.de/projekt_sprint.php?M=3
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Betreuer/ Sozialarbeiter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- formlos per E-Mail
Hilfe bei der Beantragung:
Sozialamt für Erstinformationen
- Telefon: 0371 488-5518
AGIUA für Sprachmittlerpool
- Telefon: 0371 49512756
- E-Mail: komenco@agiua.de