Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Ausgleichsbetragsablösung Sanierungsgebiet: Vereinbarungsangebot abfragen
Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen in den betreffenden Sanierungsgebieten können sich ein Angebot der Stadt Chemnitz zur vorzeitigen Ablösung des nach § 154 Baugesetzbuch zu entrichtenden Ausgleichsbetrages zukommen lassen. Dazu ist ein Vereinbarungsangebot abzufragen. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages ist in der Regel mit einem Verfahrensnachlass verbunden.
Downloads
Die Übersendung einer Kopie des Grundbuchauszuge (Erste Abteilung) oder eines Auszuges der Kaufvertragsurkunde, welcher die Angaben über das verkaufte Eigentum enthält (Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil), erleichtert die Bearbeitung.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6034
- Fax: 0371 488-6199
Nach der Berechnung des Ausgleichsbetrages erhält der Eigentümer ein von der Stadt Chemnitz bereits unterzeichnetes Vereinbarungsangebot über die Ablösung des Ausgleichsbetrages in zweifacher Ausfertigung. Die Berechnung ist der Vereinbarung in einfacher Ausfertigung zum Verbleib beim Eigentümer beigefügt. Ein gegengezeichnetes Exemplar der Ablösevereinbarung ist innerhalb der im Vertrag bezeichneten Bindefrist, möglichst innerhalb von vier Wochen nach Zugang, der Stadt Chemnitz zurückzusenden.
Wird das Angebot nicht angenommen, wird um eine Mitteilung an das Stadtplanungsamt schriftlich oder per E-Mail gebeten.