Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Ausgleichsbetragsablösung Sanierungsgebiet: Vereinbarungsangebot abfragen


Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen in den betreffenden Sanierungsgebieten können sich ein Angebot der Stadt Chemnitz zur vorzeitigen Ablösung des nach § 154 Baugesetzbuch zu entrichtenden Ausgleichsbetrages zukommen lassen. Dazu ist ein Vereinbarungsangebot abzufragen. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages ist in der Regel mit einem Verfahrensnachlass verbunden.

Mit der Angebotsabfrage, dem Abschluss der Vereinbarung oder deren Nichtannahme entstehen für den Eigentümer keine Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Ablösung des Ausgleichsbetrages.
Das unterzeichnete Formular ist ausreichend. Bei mehreren Eigentümern oder mehreren Grundstücken/ Eigentumswohnungen ist das Anlageblatt zu verwenden.
Die Übersendung einer Kopie des Grundbuchauszuge (Erste Abteilung) oder eines Auszuges der Kaufvertragsurkunde, welcher die Angaben über das verkaufte Eigentum enthält (Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil), erleichtert die Bearbeitung.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6034
  • Fax: 0371 488-6199

Nach der Berechnung des Ausgleichsbetrages erhält der Eigentümer ein von der Stadt Chemnitz bereits unterzeichnetes Vereinbarungsangebot über die Ablösung des Ausgleichsbetrages in zweifacher Ausfertigung. Die Berechnung ist der Vereinbarung in einfacher Ausfertigung zum Verbleib beim Eigentümer beigefügt. Ein gegengezeichnetes Exemplar der Ablösevereinbarung ist innerhalb der im Vertrag bezeichneten Bindefrist, möglichst innerhalb von vier Wochen nach Zugang, der Stadt Chemnitz zurückzusenden.
Wird das Angebot nicht angenommen, wird um eine Mitteilung an das Stadtplanungsamt schriftlich oder per E-Mail gebeten.

Die Bearbeitung soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Kann dies nicht sichergestellt werden, erhält der Eigentümer eine Zwischeninformation zur voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung.
Eine gesetzliche Frist zur Bearbeitung besteht nicht.