Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Asylbewerberleistungen beantragen
Asylbewerberleistungen werden an Personen gewährt, die nach § 1 Asylbewerberleistunsgesetz berechtigt sind. Dies sind überwiegend Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten.
Die Leistungen werden auch an Personen gewährt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 oder Abs. 5 Aufenthaltsgesetz besitzen.
Zudem können Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.
Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII bestehen nicht.
Formulare
- Antragsformular
- Antragsformular (englisch)
- Antragsformular (ukrainisch)
- Anlage Mehrbedarfe
- Anlage Kranken- und Pflegeversicherung
- Anlage Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwassererzeugung
- Anlage Überweisungsermächtigung und datenschutzrechtliche Einwilligung bei Zahlungsverkehr
- Anlage Personen im Haushalt
- Anlage Einkommen
- Anlage Vermögen (Vermögenswerte im In- und Ausland)
- Anlage Glaubhaftmachung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - deutsch
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - englisch
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - ukrainisch
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - russisch
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - arabisch
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - dari
- Anlage Merkblatt zum Antrag/Erklärung zu den Mitwirkungspflichten - farsi
- Antrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
Telefon: +49 371 488 5518
Fax: +49 371 488 5595
Antwortdokumente:
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
- AsylbLG,
- SGB XII
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Antragstellung ist nur möglich mit gültigem Aufenthaltsdokument.