Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Bauen: Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv beantragen


Einsichtnahme in Bauakten kann erfolgen zum Beispiel

  • vor Grundstücksverkauf,
  • bei Sanierung und Bebauung,
  • Begutachtung durch Sachverständige und andere Ämter oder Behörden.


Bauakten werden im Lesesaal des Bauaktenarchivs (Reichsstraße 1a, 09112 Chemnitz) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Generell ist Akteneinsicht nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe möglich. Können Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung, ansonsten besteht kein Anspruch auf zeitnahe Ersatztermine.

Die Anmeldung zur Akteneinsicht erfolgt über die Behördenrufnummer (0371) 115. Alle notwendigen Daten werden dort erfasst und an das Bauaktenarchiv weitergeleitet.
Danach erfolgt eine Prüfung der Aktenlage und die Mitarbeiter des Bauaktenarchivs setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und teilen einen Termin zur Akteneinsicht mit.

Die Recherche nach Unterlagen, die Akteneinsicht und Auskünfte aus Bauakten sind kostenpflichtig. Die Kosten werden über einen Gebühren- und Kostenbescheid erhoben.
  • Recherche nach Bauakten je angefangene Viertelstunde ... 10,40 €
    (Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn keine Akteneinsicht erfolgt.)
  • Auskunft aus Bauakten durch Bedienstete je angefangene Viertelstunde ... 10,40 €
  • Akteneinsicht je Vorgang ... 20,80 €

Kopierleistungen werden separat berechnet
  • Anfertigung von Reproduktionen und Ausgabe auf Datenträger
    je angefangene Viertelstunde ... 10,40 €
    zzgl. Grundgebühr je Auftrag ... 4,00 €
  • Für die Ausgabe auf Papier gelten die Bestimmungen der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz bzw. das Preisverzeichnis der Hausdruckerei

Vorlagen können bis max. Format A2 gescannt werden, Ausdrucke auf Papier sind nur bis Format A3 möglich.

Die Anfertigung von Kopien aus Bauakten ist abhängig vom Erhaltungszustand der Vorlagen.

Die selbständige Anfertigung von Kopien und das Fotografieren von Bauakten sind nicht gestattet.


Rechtsgrundlage:
  • Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz
    Tarifgruppe 1 Allgemeine Verwaltung
    Tarifnummer 5.2 Akteneinsicht und Auszüge das Bauaktenarchiv betreffend
  • Entgeltordnung der Stadt Chemnitz
    Tarifgruppe 1 Allgemeine Verwaltung
    Tarifnummer 1 Vervielfältigungen
    Tarifnummer 1.1 Papier
    • DIN A4 s/w je Seite ... 0,10 €
    • DIN A3 s/w je Seite ... 0,20 €
    • Farbkopien nach Preisverzeichnis der Hausdruckerei
  • per Rechnung
  • Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchives (Original)
  • Eigentumsnachweis (Original)
    • zuletzt ergangener Grundsteuerbescheid oder der Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder ein Nachweis über berechtigtes Interesse
    • Nachweis über berechtigtes Interesse ist erforderlich, wenn Antragsteller nicht Eigentümer ist. Der Nachweis muss schriftlich erfolgen und vom Eigentümer unterschrieben sein.
  • Vollmacht (Original)

    Nur erforderlich, wenn die Einsichtnahme nicht durch den Eigentümer erfolgt, sondern ein Vertreter die Einsichtnahme in Anspruch nimmt.

  • Personalausweis (Original)

    Der Personalausweis ist bei der Akteneinsicht vorzulegen.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • Antragsteller können sein: Eigentümer, Miteigentümer, Gutachter, Dritte mit Vollmacht des Eigentümers (z.B. zukünftige Käufer) oder wenn ein berechtigtes Interesse eines Dritten vorliegt

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Der Antrag ist per Post oder per E-Mail (durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format) an das Bauaktenarchiv zu senden.

Einsichtnahme in Bauakten aus dem Bauaktenarchiv, ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.

Hilfe bei der Beantragung:

Nach Eingang der Anfrage werden das Anliegen und die Aktenlage geprüft. Die Mitarbeiter des Bauaktenarchives melden sich zeitnah bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.

Dritte mit berechtigtem Interesse im Sinne von § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz sind Beteiligte in einem Rechtsstreit sowie deren bevollmächtigte Rechtsanwälte.