Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv beantragen
Einsichtnahme in Bauakten kann erfolgen zum Beispiel
- vor Grundstücksverkauf,
- bei Sanierung und Bebauung,
- Begutachtung durch Sachverständige und andere Ämter oder Behörden.
Bauakten werden im Lesesaal des Bauaktenarchivs (Reichsstraße 1a, 09112 Chemnitz) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Generell ist Akteneinsicht nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe möglich. Können Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung, ansonsten besteht kein Anspruch auf zeitnahe Ersatztermine.
Die Anmeldung zur Akteneinsicht erfolgt über die Behördenrufnummer (0371) 115. Alle notwendigen Daten werden dort erfasst und an das Bauaktenarchiv weitergeleitet.
Danach erfolgt eine Prüfung der Aktenlage und die Mitarbeiter des Bauaktenarchivs setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und teilen einen Termin zur Akteneinsicht mit.
Downloads
Die Recherche nach Unterlagen, die Akteneinsicht und Auskünfte aus Bauakten sind kostenpflichtig. Die Kosten werden über einen Gebühren- und Kostenbescheid erhoben.
- Recherche nach Bauakten je angefangene Viertelstunde ... 10,20 €
(Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn keine Akteneinsicht erfolgt.) - Auskunft aus Bauakten durch Bedienstete je angefangene Viertelstunde ... 10,20 €
- Akteneinsicht je Vorgang ... 20,50 €
Kopierleistungen werden separat berechnet
- Anfertigung von Reproduktionen und Ausgabe auf Datenträger
je angefangene Viertelstunde ... 10,20 €
zzgl. Grundgebühr je Auftrag ... 4,00 € - Für die Ausgabe auf Papier gelten die Bestimmungen der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz bzw. das Preisverzeichnis der Hausdruckerei
Vorlagen können bis max. Format A2 gescannt werden, Ausdrucke auf Papier sind nur bis Format A3 möglich.
Die Anfertigung von Kopien aus Bauakten ist abhängig vom Erhaltungszustand der Vorlagen.
Die selbständige Anfertigung von Kopien und das Fotografieren von Bauakten sind nicht gestattet.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz
Tarifgruppe 1 Allgemeine Verwaltung
Tarifnummer 5.2 Akteneinsicht und Auszüge das Bauaktenarchiv betreffend - Entgeltordnung der Stadt Chemnitz
Tarifgruppe 1 Allgemeine Verwaltung
Tarifnummer 1 Vervielfältigungen
Tarifnummer 1.1 Papier- DIN A4 s/w je Seite ... 0,10 €
- DIN A3 s/w je Seite ... 0,20 €
- Farbkopien nach Preisverzeichnis der Hausdruckerei
- per Rechnung
- Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchives (Original)
-
Eigentumsnachweis
(Original)
- zuletzt ergangener Grundsteuerbescheid oder der Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder ein Nachweis über berechtigtes Interesse
- Nachweis über berechtigtes Interesse ist erforderlich, wenn Antragsteller nicht Eigentümer ist. Der Nachweis muss schriftlich erfolgen und vom Eigentümer unterschrieben sein.
-
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn die Einsichtnahme nicht durch den Eigentümer erfolgt, sondern ein Vertreter die Einsichtnahme in Anspruch nimmt.
-
Personalausweis
(Original)
Der Personalausweis ist bei der Akteneinsicht vorzulegen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- Antragsteller können sein: Eigentümer, Miteigentümer, Gutachter, Dritte mit Vollmacht des Eigentümers (z.B. zukünftige Käufer) oder wenn ein berechtigtes Interesse eines Dritten vorliegt
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Antrag ist per Post oder per E-Mail (durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format) an das Bauaktenarchiv zu senden.
Einsichtnahme in Bauakten aus dem Bauaktenarchiv, ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Hilfe bei der Beantragung:
- Behördenrufnummer (0371) 115
- Fax: 0371 488-4798 oder 0371 488-4799
- E-Mail: bauaktenarchiv@stadt-chemnitz.de
Nach Eingang der Anfrage werden das Anliegen und die Aktenlage geprüft. Die Mitarbeiter des Bauaktenarchives melden sich zeitnah bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.
Dritte mit berechtigtem Interesse im Sinne von § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz sind Beteiligte in einem Rechtsstreit sowie deren bevollmächtigte Rechtsanwälte.