Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Baulandumlegung/ Verfügung oder Veränderung am Grundstück beantragen
Im Umlegungsverfahren gilt für alle betroffenen Grundstücke eine Verfügungs- und Veränderungssperre. Genehmigungspflichtig ist eine Vielzahl von Sachverhalten, z.B.:
- Teilung eines Grundstücks
- Grundstückskauf bzw. -verkauf
- Bestellung von Grundschulden
- Bestellung von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-/Fahrtrechte)
- Bestellung von Vorkaufsrechten
- Errichtung bzw. Änderung baulicher Anlagen
- Veränderungen der Erdoberfläche
- sonstige Veränderungen am Grundstück (wertsteigernd)
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn davon auszugehen ist, dass das Umlegungsverfahren wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.
-
Antrag
(Original)
Nur erforderlich, wenn betroffenes Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt. - weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6221 oder 0371 488-6212
Antwortdokumente:
- Genehmigungsbescheid
Zustellung:
- per Post
- persönliche Abholung
- Abholung durch Bevollmächtigten
Fristverlängerung bis 3 Monate möglich
- § 51 BauGB
Als Rechtsbehelf ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig.